Zahl der Kinder in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften kaum zurückgegangen
Die Zahl der Kinder und Jugendlichen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften ist von 2013 bis 2020 kaum zurückgegangen.
Das Wichtigste in Kürze
- Göring-Eckardt pocht auf Kindergrundsicherung.
Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Antwort der Grünen-Fraktion hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch in Berlin vorlag. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt drängte daher erneut auf die Einführung einer Kindergrundsicherung.
Der Regierungsantwort zufolge gab es im Jahresdurchschnitt 2020 insgesamt 1,887 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften lebten. 2013 waren es durchschnittlich 1,897 Millionen Kinder gewesen. Danach stieg die Zahl auf zwischenzeitlich mehr als zwei Millionen im Jahr 2017 an und ging danach wieder leicht zurück. Im Mai 2021 waren 1,857 Millionen Kinder und Jugendliche betroffen.
Einen etwas deutlicheren Rückgang gab es bei denjenigen Kindern und Jugendlichen, deren Alleinerziehende auf Hartz IV angewiesen waren. Hier betrug die Zahl 2020 im Jahresdurchschnitt rund 846.000 nach 971.000 im Jahr 2013. Für Mai 2021 wurde eine Zahl von 830.000 angegeben. Auch der Anteil der Alleinerziehenden unter den betroffenen Bedarfsgemeinschaften sank von 51,2 Prozent 2013 auf 44,8 Prozent 2020. Die Regierung berief sich auf Statistiken der Bundesagentur für Arbeit.
«Dass sich über Jahre kaum etwas an dieser Zahl ändert, ist beschämend», sagte Göring-Eckardt AFP zu den statistischen Angaben. «Die Armut der Kinder ist ein Armutszeugnis der Regierung», kritisierte sie die Arbeit von Union und SPD. Die Grünen-Fraktionschefin wies darauf hin, dass Hartz IV bei Kindern wie bei Erwachsenen ein Leben unterhalb des eigentlichen Existenzminimums bedeute.
«Die nächste Bundesregierung muss wieder Chancen bieten, statt Chancen zu rauben», verlangte Göring-Eckardt. «Das Ergebnis der Wahl an diesem Sonntag muss ein klares Ja zur Einführung einer Kindergrundsicherung sein», verwies sie auf die entsprechende Forderung ihrer Partei.