5G-Ausbau: Mobilfunk-Antennen benötigen Baugesuch im Kanton Bern
Ein kürzliches Urteil des Bundesgerichts könnte den Ausbau des 5G-Mobilfunkstandards im Kanton Bern erheblich verlangsamen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Ausbau des 5G-Mobilfunkstandards im Kanton Bern wird verzögert.
- Grund dafür ist ein Urteil des Bundesgerichts.
Ein Urteil des Bundesgerichts könnte den Ausbau von 5G im Kanton Bern massiv einbremsen. Grund dafür ist ein Streit um drei Mobilfunkantennen in Wil SG, wie «Der Bund» berichtet.
Dort hat die Swisscom spezielle Sendeanlagen für den schnelleren 5G-Betrieb installiert. Das Problem dabei ist, dass vorher kein Baugesuch eingereicht wurde.
Das Bundesgericht entschied Ende April zugunsten einiger Anwohner, die Einspruch eingelegt hatten. Es stellte fest, dass die Installation dieser Sendeanlagen eine Änderung darstellt und daher ein Baugesuch erforderlich ist.
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Dieses Urteil könnte nun zu erheblicher Mehrarbeit für Behörden im Kanton Bern führen. Eine Liste von 5G-Gegnern, auf die sich die Zeitung beruft, zeigt, dass insgesamt 386 Antennen in 127 Gemeinden betroffen sind.
Frist bis Ende Jahr für nachträgliche Baugesuche
Die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz hat deshalb die Kantone angeschrieben und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abgegeben.
Der Kanton Bern hat bereits reagiert. Die Swisscom und andere Mobilfunkanbieter wurden aufgefordert, bis Ende des Jahres nachträgliche Baugesuche für die betroffenen 386 Antennen einzureichen. Alternativ soll die erhöhte Sendeleistung wieder aufgehoben werden.
Die Mobilfunkbetreiber haben in der Vergangenheit vereinfachte Verfahren genutzt, um das 5G-Netz schnell ausbauen zu können.
Das Urteil des Bundesgerichts könnte nun zu einer Verzögerung führen. «Der Mobilfunkausbau wird sich dadurch weiter verzögern und die Arbeitslast bei den Gemeinden und Kantonen stark ansteigen», teilt die Swisscom laut «Der Bund» mit.
Trotz dieser Herausforderungen sei die Swisscom jedoch zuversichtlich, dass sie die Frist einhalten könne.