Aargau führt Maskenpflicht an Volksschule ab der 5. Klasse ein
An der Aargauer Volksschule gilt vom 1. September an eine allgemeine Maskentragepflicht ab der 5. Primarschulklasse.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Aargauer Regierungsrat führt ab sofort die Maskenpflicht an Schulen ein.
- Diese gilt für alle Lehrpersonen und Schüler ab der fünften Klasse.
Der Regierungsrat hat die Maskenpflicht als Sofortmassnahme beschlossen. Seit Beginn des neuen Schuljahrs häuften sich generell bei Menschen unter 30 Jahren und entsprechend auch an den Schulen die Covid-19-Infektionsfälle, teilte die Staatskanzlei Aargau am Montag mit.
Die allgemeine Maskentragepflicht ab der 5. Primarschulklasse sei auch eine Folge der Schwierigkeiten beim repetitiven Testen und der Erforschung der positiven Einzelfälle.
Maskenpflicht für Schüler und Lehrpersonen
Die Pflicht gilt für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen in allen Schulgebäuden und Unterrichträumen. Schülerinnen und Schüler bis und mit 4. Primarschulklasse sind davon ausgenommen.
Es werde mit Hochdruck an der Verbesserung der Prozesse beim repetitiven Testen und dem Zusammenspiel mit dem Contact Tracing gearbeitet, hält die Staatskanzlei fest. Es sei ein dringliches Ziel, die Nachtestungen zeitnah vorzunehmen.
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Nach dem Ferienende beziehungsweise ab Schulbeginn sei es in zahlreichen Schulklassen an diversen Schulen im Kanton zu Ausbruchssituationen gekommen, die auch zu zahlreichen Quarantäne-Anordnungen geführt hätten, heisst es in der Verfügung des Regierungsrats.
Auch über die Kinder und Jugendlichen erfolgten Ansteckungen im Familien- und Bekanntenkreis mit teilweise schweren Krankheitsverläufen insbesondere bei ungeimpften Personen. Das wirke sich stark auf die Auslastung der Spitäler aus.