Aargauer (20) erfindet Töff-Unfall – verurteilt

Ein 20-Jähriger wird wegen eines vorgetäuschten Unfalls verurteilt. Er verstrickte sich in Widersprüchen, es gab keine Anzeichen einer Kollision.

Ein 20-jähriger Aargauer täuschte einen Unfall vor und wurde deswegen verurteilt. (Symbolbild) - getty

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Aargauer täuschte einen Unfall vor und wurde nun verurteilt.
  • Weil er sich in Widersprüchen verstrickte, wurden die Polizisten misstrauisch.
  • Der 20-Jährige sieht sich im Recht, verzichtet aber darauf, den Strafbefehl anzufechten.

Ein 20-jähriger Aargauer verunfallte Anfang Jahr mit dem Töff – behauptet er zumindest. Die Staatsanwaltschaft aber glaubt ihm nicht und hat ihn nun verurteilt. Darüber berichtet «20 Minuten».

Am 8. Januar 2024 wurde die Polizei zu einem Unfall in der Nähe von Sursee LU gerufen. Dort angekommen trafen sie den verunfallten 20-Jährigen an. Dessen Aussagen waren aber «sehr widersprüchlich», wie im Strafbefehl steht.

So sagte er zuerst, er sei von einem schwarzen Auto von der Strasse abgedrängt worden, später war es ein Lieferwagen. Einmal sagte er, er komme vom Campus, dann sagte er, er gehe dorthin. Zuerst konnte er den anderen Lenker nicht beschreiben, dann konnte er es. Zudem klagte er über Schmerzen am Bein, die Rettungskräfte konnten aber keine Verletzung finden.

Gegenüber «20 Minuten» erzählt der 20-Jährige auch heute noch, er sei von einem schwarzen Auto abgedrängt worden. Der Lenker sei ausgestiegen, dann aber davongefahren. Der Motorradfahrer sagt, er habe sich leicht verletzt und den Fuss verstaucht.

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Die Polizisten hätten ihm von Anfang an nicht geglaubt, da er schon einmal die Polizei angelogen habe. Zudem habe es am Töff keine Unfallspuren gegeben.

Die Staatsanwaltschaft glaubte dem 20-Jährigen nicht und verurteilte ihn wegen des vorgetäuschten Unfalls per Strafbefehl. Er erhielt eine Busse von 200 Franken und eine bedingte Geldstrafe von 900 Franken. Ausserdem muss er die 530 Franken Verfahrenskosten bezahlen.

Obwohl sich der Aargauer im Recht sieht, wird er den Strafbefehl nicht anfechten, seine Chance sei gering. Und er sagt: «Ich würde es genau so wieder tun.»