Aargauer Seniorin klaut Büsi der Nachbarin – Hausdurchsuchung!

Im Freiamt AG findet die Polizei eine seit mehreren Wochen vermisste Katze – im Haus der Nachbarin. Diese wird wegen Diebstahls verurteilt.

Eine schwarze Katze. (Symbolbild) - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Rentnerin aus dem Freiamt AG klaute zweimal das Büsi einer Nachbarin.
  • Die Polizei fand die Katze bei einer Hausdurchsuchung.
  • Die Staatsanwaltschaft verurteilte die 74-Jährige zu einer Busse und Geldstrafe.

Weil sie das Büsi einer Nachbarin gestohlen hatte, wurde eine Rentnerin im Aargau zu einer Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Die Polizei fand das vermisste Tier bei einer Hausdurchsuchung. Dies berichtet die «Aargauer Zeitung».

Im Januar 2023 wird im Freiamt AG ein Büsi vermisst. Es ist an einem Tag plötzlich nicht mehr heimgekehrt. Bei der Katze handelt es sich um einen schwarzen, weiblichen Bengal-Mix. Das Büsi hat ein Katzentürchen, durch das es selbst nach draussen und wieder reingehen kann.

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Es ist bereits das zweite Mal, dass das Büsi auf einmal nicht mehr auftaucht. Beim ersten Mal fand die Besitzerin ihr Haustier bei einer 74-jährigen Frau, die gleich nebenan wohnt.

Darum hegt die Halterin einen bösen Verdacht und geht zur Polizei. Diese ordnet bei besagter Nachbarin eine Hausdurchsuchung an. Und tatsächlich finden die Ordnungshüter den Bengal-Mix dort. Drei Wochen nachdem das Büsi verschwunden ist, bekommt die Besitzerin es wieder zurück.

Staatsanwaltschaft verurteilt Katzen-Diebin

Nun wurde die Rentnerin von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten wegen Diebstahls verurteilt. Sie wurde laut dem Strafbefehl für schuldig befunden, das Büsi «wissentlich und willentlich widerrechtlich» nach Hause genommen zu haben.

Der Diebstahl ist aber nicht das einzige Vergehen, für das sich die 74-Jährige schuldig gemacht hat. Laut der «Aargauer Zeitung» tappte die Frau auch noch in eine Radarfalle. Sie wurde in einer 50er-Zone mit 60 km/h geblitzt.

Für beides erhält sie eine bedingte Geldstrafe von 5000 Franken in 20 Tagessätzen zu je 250 Franken. Dazu muss sie eine Busse von 1040 Franken, die Strafbefehlsgebühren von 800 Franken und die Polizeikosten von 160 Franken bezahlen.