Abschlussnote: Zürcher Lehrerin zieht bis vors Verwaltungsgericht

Eine angehende Chemielehrerin aus Zürich ist überzeugt, sie habe eine bessere Bewertung verdient. Sie geht bis vors Verwaltungsgericht – und verliert.

In diesem Gebäude macht die angehende Lehrerin ihren Diplomabschluss – mit dem sie nun zu kämpfen hat. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine PH-Absolventin ist mit der Benotung ihrer Abschlussprüfung nicht einverstanden.
  • Die Zürcherin findet, die Experten hätten «sachfremde Kriterien» verwendet.
  • Die Lehrerin zieht vors Verwaltungsgericht – dort erhält sie aber auch keinen Zuspruch.

Eine frisch gebackene Lehrerin aus Zürich zieht in den Kampf – gegen das Bundesgericht. Die junge Frau ist überzeugt davon, dass sie bei ihren Abschlussprüfungen falsch bewertet wurde. Ihrer Meinung nach hätte sie eine 5,5 verdient, berichtet die «Zürichsee-Zeitung».

Dabei sahen ihre ursprünglichen Noten gar nicht schlecht aus: Sie schloss in der Prüfungslektion mit einer 4,5 ab. In der Fachdidaktik erlangte die angehende Chemielehrerin eine 5 und in der Berufsdidaktik sogar eine 6. Dies ergibt die Durchschnittsnote 5.

Der Fall muss vors Verwaltungsgericht

Die Frau ist enttäuscht und fühlt sich ungerecht beurteilt. Ihre Beschwerden werden aber von der Rekurskommission abgewiesen. Damit gab sie sich aber nicht zufrieden. Das Verwaltungsgericht sollte von ihrem Fall zu hören bekommen.

Die Argumente der jungen Frau? Es seien «sachfremde Kriterien» verwendet worden. Die Protokolle der Experten bestünden nur aus unverständlichen Wortfetzen und enthielten auch respektlose Aussagen über ihr Aussehen. Ausserdem hätten die Experten sie während der Prüfung vielleicht gegen ihren Willen aufgenommen.

2100 Franken Gerichtsgebühren

Doch auch das Verwaltungsgericht weist die Rekurse der Frau ab. Die «unverständlichen Wortfetzen» seien lediglich Abkürzungen, um schneller Notizen nehmen zu können.

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Der Kommentar über ihr Aussehen entpuppte sich als harmlos: Einer der Experten schrieb, dass sie während der Prüfungslektion einmal eine «Denkerpose» eingenommen hatte. Das Gericht beurteilte dies nicht als despektierlich, schreibt die «Zürichsee-Zeitung» weiter.

Die Chemielehrerin muss das Verwaltungsgericht also erfolglos und mit 2100 Franken weniger verlassen.