Anwalt plädiert vor Zürcher Gericht auf Totschlag

Im Prozess am Bezirksgericht Zürich hat der Verteidiger argumentiert, dass sein Mandant nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags verurteilt werden sollte.

Blick auf das Bezirksgericht Zürich an der Wengistrasse 28. - keystone

Im Prozess gegen einen mutmasslichen Frauenmörder am Bezirksgericht Zürich hat der Verteidiger am Mittwoch einen Freispruch vom Anklagepunkt Mord gefordert. Er plädierte auf Totschlag. Das Urteil wird nicht mehr am Mittwoch eröffnet. Angemessen sei in diesem Fall eine Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren, sagte der Anwalt.

Sollte das Gericht die Tat als vorsätzliche Tötung einstufen, so sei sein Mandant mit maximal 10 Jahren zu bestrafen, bei einer Verurteilung wegen Mordes mit maximal 15 Jahren. Auf eine Landesverweisung sei zu verzichten. Werde sie dennoch angeordnet, dann maximal für 10 Jahre.

Der Beschuldigte bestritt zahlreiche Vorwürfe

Die Staatsanwältin hatte für den Türken am Vormittag eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen Mordes und eine 15-jährige Landesverweisung gefordert. Sie wirft dem Mann vor, am 13. Oktober 2021 in Zürich-Altstetten seine 30-jährige Ehefrau, ebenfalls Türkin, mit zahlreichen Messerstichen getötet zu haben. Grund dafür war gemäss Anklage, dass sie die Scheidung eingereicht hatte.

Der 48-jährige Beschuldigte bestritt in der Befragung zahlreiche Vorwürfe. So habe er die Frau etwa nie bedroht. Nach dem Tötungsdelikt hatte der Beschuldigte selber eine Bauchwunde. Laut Anklage fügte er sich diese selber mit dem Messer zu.

Der Mann bestritt jedoch, sich selbst gestochen zu haben. Sein Anwalt argumentierte, dass ihm die Frau – also das spätere Opfer – den Stich zugefügt habe. So sei der Mann auch zu einem Messer gekommen.

Die Verhandlung wird am Mittwoch noch beendet. Das Urteil wird aber zu einem späteren Zeitpunkt eröffnet.