Ärztin muss Kinder betreuen, arbeiten, haushalten und Ex finanzieren

Ihre Scheidung bringt eine Ärztin «an die Grenzen». Nicht nur muss sie arbeiten, den Haushalt machen und die Kinder betreuen, sondern auch ihren Ex finanzieren.

Elena Russu ist Kinderärztin und bringt das Geld nach Hause. Seit ihrer Scheidung muss sie auch noch ihren Mann finanzieren. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Kinderärztin lebt seit ihrer Scheidung mit ihren Söhnen am Existenzminimum.
  • Als Alleinernährerin muss sie ihrem Ex-Mann 1500 Franken Unterhalt im Monat zahlen.
  • Und das, obwohl er nicht wie vereinbart die Hälfte der Zeit auf die Kinder aufpasst.

Elena Russu* ist Kinderärztin und arbeitet 100 Prozent. Ausserdem hat sie drei Söhne (10, 13 und 15) und einen Haushalt, um den sie sich kümmern muss. Ihr Mann war ihr nie eine grosse Unterstützung, wie «Tamedia» berichtet. Und seit sie die Scheidung eingereicht hat, erst recht nicht, denn nun muss sie ihn auch noch finanzieren.

Aber alles von vorne: Als Teenagerin kam die heute 49-Jährige aus Osteuropa nach Deutschland, lernte schnell die Sprache und studierte Medizin.

Sie liebt ihren Beruf – deshalb arbeitet sie auch, als sie Mutter wird, in hohem Pensum weiter. Ihr sieben Jahre älterer Ehemann ist derweil trotz abgeschlossenen Informatik-Studiums Teilzeit an einer Rezeption beschäftigt.

Mann kassiert Unterhalt – obwohl Kinder ihn nicht besuchen

Während der Corona-Pandemie wird Russu klar, dass sie die Reissleine ziehen muss. Nach 15 Jahren Ehe will sie die Scheidung.

Denn sie schmeisst den ganzen Haushalt und bringt Geld nach Hause, während er die Hälfte des Tages im Pyjama verbringe. Aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse ist der Italiener auch den Kindern bei Hausaufgaben und Co. keine Hilfe.

Im März 2021 wird die alternierende Obhut der drei Buben vereinbart. In der Theorie sind somit Mutter und Vater jeweils zur Hälfte für die Kinderbetreuung zuständig. Weil Russu Alleinernährerin ist, muss sie ihrem Mann monatlich 1500 Franken für den Unterhalt überweisen.

Aber: Die Buben wollen ihren Vater gar nicht besuchen, obwohl die Mutter sie dazu animiert. Russus Anwalt Michel Wehrli hält gegenüber den «Tamedia»-Zeitungen fest: «Das führte zur Absurdität, dass meine Mandantin alles allein stemmte, aber ihrem Mann monatlich 1500 Franken überweisen musste.»

Streit geht in die nächste Runde

Russu kämpft dagegen, ihrem Mann weiterhin Unterhalt zu zahlen. Und als sich nach 18 Monaten nichts an der Einstellung der Kinder geändert hat, wird ein neues Urteil gefällt: Das Gericht gibt der 49-Jährigen in allen Punkten recht – sie erhält die alleinige Obhut.

Das Gericht fordert den Mann zudem dazu auf, sich einen annehmbaren Job zu suchen. Künftig soll er nämlich Unterhalt an Russu zahlen.

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Ganz aufatmen kann sie jedoch immer noch nicht, denn: Der Vater ihrer Kinder zieht das Urteil weiter. Bis zum neuen Entscheid muss Russu weiter blechen. Zudem sieht die Kinderärztin sich mit Anwaltskosten von inzwischen 60'000 Franken konfrontiert.

Die dreifache Mutter hält fest: Nie hätte sie es für möglich gehalten, dass ihre Scheidung sie «an die Grenzen bringen würde».

* Name geändert