Basler Kantonalbank ist beim Fall ASE noch nicht aus dem Schneider
Der Fall um ASE ist für die Aargauer Behörden noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt erneut gegen die Basler Kantonalbank.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Basler Kantonalbank muss mit weiteren Ermittlungen im Fall ASE rechnen.
- Es geht um einen Millionenbetrugsfall vor drei Jahren.
Die Aargauer Staatsanwaltschaft muss ihre Untersuchungen gegen die Basler Kantonalbank (BKB) im Zusammenhang mit dem Millionenbetrugsfall ASE Investment wieder aufnehmen. Dies hat das Aargauer Obergericht entschieden.
Nicole Payllier, Sprecherin der Gerichte Kanton Aargau bestätigte heute Montag entsprechende Meldungen der Zeitung «Schweiz am Wochenende» und der Tamedia-Zeitungen. Der Entscheid des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
300 Geschädigte
Vor drei Jahren hatten 300 Geschädigte der ASE Investment eine Strafanzeige gegen die BKB-Verantwortlichen wegen Geldwäscherei eingereicht. Die ASE-Konten waren über die BKB gelaufen. Die ASE-Kunden erhielten von der BKK nur Kontoauszüge mit einem positiven Saldo, obwohl sie wegen den ASE-Geschäftspraktiken längst im Minus lagen.
Die Aargauer Staatsanwaltschaft trennte diesen Fall vom Hauptverfahren gegen die ASE-Verantwortlichen, stellte die Strafuntersuchungen gegen die BKB aber ein. Brisant wurde die Sache in den letzten Monaten vor allem deswegen, weil der damalige BKB-Chef Guy Lachappelle war, der heutige Verwaltungsratspräsident von Raiffeisen.
Dem früheren CEO der Basler Kantonalbank wird vor allem seine Rolle in der Affäre um die betrügerische Vermögensverwalterin ASE vorgehalten, bei der ASE-Kunden mit Konten bei der BKB Millionenverluste erlitten hatten. Allerdings hatte die Finanzmarktaufsicht Finma die Kandidatur Lachappelles für das VR-Präsidium von Raiffeisen abgesegnet.
Deliktsumme von 170 Millionen Franken
Im Prozess um den riesigen Anlagebetrug der ASE Investment im Kanton Aargau wurde der Hauptangeklagte im Dezember 2017 zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt worden. Das Bezirksgericht Laufenburg befand den 51-jährigen Schweizer des gewerbsmässigen Betrugs schuldig. Die Deliktsumme beträgt 170 Millionen Franken.
Auch für die beiden Mitangeklagten gab es Schuldsprüche. Der ehemalige Präsident des Verwaltungsrats der ASE, ein 44-jähriger Schweizer, wurde zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt, und zwar wegen ungetreuer Geschäftsführung, Misswirtschaft und Geldwäscherei.