Behandlung nur gegen 3000 Franken Anzahlung
Ein Fall, welcher der «Basler Zeitung» vorliegt, zeigt exemplarisch, wie schnell Patienten Leidtragende einer durchbürokratisierten Gesundheitsindustrie werden können.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Universitätsspital Basel verweigerte einem 18-Jährigen die Nasen-Operation nach einer Schlägerei.
- Der Vater musste 3000 Franken vorschiessen.
Es war an einem Tag im November, als Raymond Strittmatters Sohn
im Universitätsspital Basel hätte auf dem Operationstisch liegen sollen.
Nachdem er Opfer eines Gewaltverbrechens wurde, musste die Nase des 18-Jährigen
gerichtet werden.
Doch am Morgen des Operationstermins
rief Raymond Strittmatters Sohn zu Hause an. Das Unispital weigerte sich, den
jungen Mann ohne Anzahlung von 3000 Franken zu operieren, berichtet die «Basler Zeitung».
Unfall- oder Schönheits-OP?
Obwohl
eine Strafanzeige bei der Polizei, die Unterlagen des Hausarztes sowie die Dokumente
eines vorherigen Spitalbesuchs vorlagen, rechnete das Unispital damit, dass der
Eingriff nicht aus medizinischen, sondern aus ästhetischen Gründen erfolge,
weshalb es sich um eine «Nichtpflichtleistung» handle.
Widersprüchlich zu dieser Darstellung steht die Eintrittsdiagnose
des Unispitals – welche der «Basler Zeitung» vorliegt –, die klar festhält,
dass es sich nicht um eine Schönheitsoperation handelt: Unter Punkt zwei, «Grund
zur Behandlung im Spital», wurde bei «Unfall» ein Kreuz gemacht.
Fehler bei Visana und Unispital
«Was bitte hätten Menschen in dieser Situation tun sollen, die
keine 3000 Franken zahlen können?», kritisiert Vater Strittmatter. Das
Unispital spricht hingegen von einem «ganz normalen Vorgang». Man habe einen
Antrag um Kostengutsprache bei der Versicherung Visana gestellt, doch keine
Rückmeldung erhalten, deswegen «sind wir davon ausgegangen, dass der Patient
den Eingriff selber zahlen müsse», so Unispital-Sprecher Martin Jordan.
Bei
der Visana heisst es, dass man einen Tag nach dem Antrag, «dem Unispital für
die vorgesehene Operation stillschweigend Kostengutsprache erteilt» habe.
Und so fasst die «Basler Zeitung» zusammen: Das Unispital ist sich
nicht sicher, ob die Behandlung einer zerschlagenen Nase eine
Schönheitsoperation ist, die Visana verschlampt die Kostengutsprache und das
Unispital fragt nicht nach. Vater Strittmatter wartet noch immer auf die
Rückerstattung der 3000 Franken.