Behörden lehnen Aufsichtsbeschwerde der Psychotherapeuten ab

Das Bundesamt für Gesundheit hat eine Aufsichtsbeschwerde von mehreren Psychotherapeuten-Verbänden abgelehnt.

Die Weigerung einiger Krankenkassen, Leistungen von Psychotherapeuten in Ausbildung zu vergüten, ist ein Fall für das Bundesverwaltungsgericht. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Das Wichtigste in Kürze

  • Psychotherapeuten-Verbände reichten beim BAG eine Aufsichtsbeschwerde ein.
  • Hintergrund ist ein Streit mit dem Krankenkassen-Verband Santésuisse.
  • Das BAG hat die Beschwerde nun aber abgelehnt.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Aufsichtsbeschwerde der Psy-Verbände laut einem der drei Berufsverbände abgelehnt. Sie wollten erwirken, dass die bei Santésuisse angeschlossenen Krankenkassen auch Leistungen von Psychotherapeuten in Ausbildung vergüten müssen.

Das BAG habe die Ablehnung mit Verweis auf das laufende Gerichtsverfahren begründet. Dies teilte die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) am Freitag mit.

Streit zwischen Psychotherapeuten und Krankenkassenverband

Hintergrund ist ein Streit zwischen den Psychotherapeuten und dem Krankenkassenverband Santésuisse. Der Verband weigerte sich, Leistungen von Psychotherapeuten in Ausbildung zu bezahlen.

Im Januar hatte der FSP zusammen mit den beiden anderen Psy-Verbänden eine Aufsichtsbeschwerde beim BAG eingereicht. Es solle prüfen, ob die fraglichen Krankenkassen durch diese Weigerung noch ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen.

Santésuisse hat seinerseits Beschwerde gegen provisorische Tarife eingereicht, die von Kantonen erlassen wurden. Das Bundesverwaltungsgericht wird darüber befinden.