BKB will im ASE Betrugsfall Einsicht in internen Bericht verhindern
Im zweiten, bundesstrafgerichtlichen Anlauf wird ein interner Bericht der BKB zum ASE-Betrugsfall entsiegelt. Das EFD erhält nun Einsicht.
Das Wichtigste in Kürze
- ASE-Investment verwaltete als externe Vermögensverwalterin für Kunden der BKB Gelder.
- Es handelte sich um ein Schneeballsystem, auf welches viele Anleger hinein fielen.
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) erhält im Zusammenhang mit dem ASE-Betrugsfall Einsicht in einen Bericht der Basler Kantonalbank (BKB). Das Bundesstrafgericht hat ein Entsiegelungsgesuch im zweiten Anlauf gutgeheissen. Der Fall liegt aber noch beim Bundesgericht.
Im September 2017 war die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts noch zum Schluss gelangt, dass der von einer Anwaltskanzlei erstellte Bericht zu den Geschäftsbeziehungen der BKB zur ASE-Investment dem Anwaltsgeheimnis unterstehe.
Das EFD sollte somit im Rahmen seines Verwaltungsstrafverfahrens gegen verantwortliche Personen der BKB wegen qualifizierter Übertretung gegen des Geldwäschereigesetz keine Einsicht in den Bericht erhalten.
Langwieriges Verfahren
Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde des EFD gegen diesen Entscheid im März jedoch gut. Es wies die Sache zur neuen Beurteilung an das Bundesstrafgericht zurück, das nun den vorliegenden Beschluss fällte. Diesen hat die BKB wiederum ans Bundesgericht weitergezogen.
Die ASE-Investment verwaltete als externe Vermögensverwalterin von 2006 bis im März 2012 für 608 Kunden der BKB Gelder in der Höhe von rund 243 Millionen Franken. Die Vermögensverwalterin lockte die Anleger mit Renditeversprechen von bis 18 Prozent. Es handelte sich jedoch um ein Schneeballsystem, auf welches 2500 Geschädigte hinein fielen. (Beschluss BE.2018.3 vom 13.09.2018)