Bund hält an Berufung gegen Wolfsabschuss im Wallis fest

Das Bundesamt für Umwelt hält seinen Rekurs gegen einen Wolfsabschuss im Wallis aufrecht. Bis zum Ablauf der Frist haben Wildhüter aber keine Wölfe erlegt.

Ein Wolf riss ein Schaf. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesamt für Umwelt wehrt sich gegen einen Wolfsabschuss im Wallis.
  • Das Bafu vertritt die Ansicht, dass die Abschussverfügung nicht bundesrechtskonform ist.
  • Die Behörden halten daran fest und verlangen einen justiziablen Entscheid.

«Die Beschwerde bleibt gültig», teilte das Bundesamt für Umwelt (Bafu) der Agentur Keystone-SDA heute Dienstag auf Anfrage mit. Das Bafu wünscht, dass die Justiz in dieser Angelegenheit entscheidet. Pro Natura und der WWF, die ebenfalls Berufung eingelegt haben, verfolgen das gleiche Ziel.

Die Naturschutzorganisationen ziehen die angewandten Herdenschutzmassnahmen in Zweifel. «Die Abschüsse hätten nicht erlaubt werden dürfen, weil der Schutz unzureichend war», sagt Marie-Thérèse Sangra, WWF-Regionalsekretärin für das Unterwallis.

«Das Problem des Herdenschutzes muss gelöst werden. Ein Hirte hat auf einer als unschützbar geltenden Alp Schutzmassnahmen getroffen und keine Schäden erlitten», sagte Sangra. Es sei wichtig, dass sich die Gerichte um diese Problematik kümmern.

Wenn nicht Schafe, dann Gämse oder Hirsche

Die Umsetzung von Schutzmassnahmen sei die Basis für die Existenz des Wolfes in der Schweiz. «Wenn das Raubtier gehindert wird, Schafe anzugreifen, wendet es sich anderen Beutetieren wie Gämsen oder Hirschen zu», sagte Sangra.

Nach Angriffen auf Schafe hatte der Kanton Wallis am 7. September für die Region Val d'Anniviers eine Bewilligung für den Abschuss eines Wolfes erteilt. Innerhalb der 60-Tage-Frist konnten aber keine Wölfe zur Strecke gebracht werden.

Es ist nicht das erste Mal, dass eine Abschussbewilligung im Wallis nicht zum Ziel führt. Dies war bereits in den Jahren 2015 und 2016 der Fall. «Das zeigt auch, dass es nicht so einfach ist, einen Wolf zu erlegen», sagte Sangra weiter.