Bund startet Kampagne für elektronisches Patientendossier

Unter dem Motto «Das EPD wirkt» will der Bund mit einer Informationskampagne das elektronische Patientendossier vorantreiben.

Das elektronische Patientendossier (EPD) soll die Verwaltung von Gesundheitsdaten vereinfachen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund startet eine Kampagne «Das EPD wirkt» für das elektronische Patientendossier.
  • Das EPD ermöglicht den digitalen Austausch von relevanten Gesundheitsinformationen.
  • Die nationale Informationskampagne richtet sich ab 2024 an die Bevölkerung.

Der Bund startet eine Kampagne für das elektronische Patientendossier (EPD). Mit dem Dossier stehen erstmals behandlungsrelevante Gesundheitsinformationen digital zur Verfügung. Die Kampagne führt der Bund zusammen mit den Kantonen.

Das System bildet die Basis für den Informationsaustausch von Patientinnen und Patienten mit den behandelnden Gesundheitsfachleuten. Das schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in seinem «Bulletin» vom Montag.

Grundversicherte erhalten EPD gratis

Dem EPD müssen sich Akutspitäler, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken und Geburtshäuser sowie ab 2022 neu zugelassene Arztpraxen anschliessen. Freiwillig anschliessen können sich Apotheken, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Spitex-Dienste oder Physiotherapeuten.

Das elektronische Patientendossier hat den Durchbruch noch nicht geschafft. Bund und Kantone geben sich aber zuversichtlich. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Mit dem einheitlichen Kommunikationskanal werden die wichtigsten Informationen abrufbar. Gemäss dem BAG bringt das mehrere Vorteile. Die nationale Informationskampagne läuft unter dem Motto «Das EPD wirkt». Sie richtet sich ab Sommer an Gesundheitsfachleute und ab 2024 an die Bevölkerung.

Der Bundesrat schickte Ende Juni die Revision des Gesetzes über das elektronische Patientendossier in die Vernehmlassung. Er beabsichtigt, dass alle Grundversicherten gratis ein elektronisches Dossier erhalten. Wer das nicht will, muss beim Kanton Widerspruch einlegen.