Bundesgericht lässt acht Beschwerden von Geprellten zu
Im Fall Behring überprüft das Bundesgericht weitere Beschwerden von geprellten Investoren. Diese hatten sich zuvor über den Bundesstrafrichter beschwert.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesgericht hat in der Affäre Behring acht weitere Beschwerden zugelassen.
- Auf zwei Fälle trat das Gericht nicht ein, eine wurde abgewiesen.
Im Zuge der Affäre Behring hat das Bundesgericht heute Mittwoch weitere Beschwerden von geprellten Investoren zugelassen. In zwei weiteren Fällen trat es nicht darauf ein. Eine weitere Beschwerde hat das Gericht abgewiesen.
Bereits Mitte November hatte das Bundesgericht entschieden, dass das Bundesstrafgericht die Einziehung von Vermögenswerten von drei Investoren im Rahmen des zivilen Forderungsverfahrens besser begründen muss. Es besteht der Verdacht, dass die Vermögenswerte einen deliktischen Hintergrund haben.
Nun muss sich das Bundesstrafgericht in Bellinzona mit acht weiteren Klagen noch einmal befassen. Die Investoren hatten sich in Lausanne beschwert, dass die Bundesstrafrichter sich nicht zu ihren Beschwerden bezüglich Entschädigungsberechtigung äussern wollten.
Entschädigung von 87'000
Das Bundesgericht verzichtete angesichts der hohen Zahl der Beschwerden allerdings darauf, jeden einzelnen positiven Beschwerde-Entscheid separat zu begründen. Es kam jedoch überein, eine ausreichend begründetes und verständliches Dispositiv zu erlassen, das dann allenfalls von einer nächsten Instanz überprüfbar sei.
In zwei weiteren Fällen trat das Bundesgericht nicht auf die Beschwerden ein. Die Beschwerdeunterlagen seien zu wenig fundiert für die Ableitung einer Entschädigungsforderung. Eine Beschwerde lehnten die Lausanner Richter ab. Der Investor muss sich mit einer Entschädigung von knapp 87'000 Franken zufrieden geben, verlangt hatte er 350'000 Franken.
Behring wurde im September 2016 zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Die aktuellen Urteile beziehungsweise Verfahren im Zivilprozess haben keine Auswirkungen auf die rechtskräftige Verurteilung Behrings.