Corona-positives Pflegepersonal muss arbeiten

Corona-positiv und trotzdem zur Arbeit erscheinen müssen? In den Kantonen Bern und Freiburg entspricht dies der Praxis, wie mehrere Fälle zeigen.

Der Zuger Kantonsarzt kann sich Massentest in Heimen gut vorstellen. (Archiv) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In mehreren Kantonen muss infiziertes Personal zur Arbeit antraben.
  • Das haben sowohl der Kanton Bern als auch Freiburg zugelassen.
  • Der Schweizer Berufsverband des Pflegefachpersonales SBK wehrt sich gegen diese Praxis.

Das Coronavirus hält die Schweiz in Atem. In den letzten Tagen sind die Fallzahlen zwar etwas gesunken, das Pflegepersonal spürt jedoch noch nichts von einer Entspannung. Die Pflegefachkräfte arbeiten am Anschlag.

Um dem Personalmangel entgegenzuwirken, müssen nun gar Corona-infizierte Personen weiterarbeiten. Dies geht aus einem Bericht der «Sonntagszeitung» hervor.

In mehreren Fällen mussten Pflegerinnen trotz Corona-Infektion weiterarbeiten. - Keystone

Laut der Zeitung hätten sich mehrere Pflegerinnen eines Altersheims in Bern nach Auftreten von Corona-typischen Symptomen testen lassen. Das Testergebnis fiel wenig überraschend positiv aus. Dennoch wurden die positiv-getesteten Pflegerinnen von ihren Vorgesetzten zur Arbeit aufgeboten.

Kantone bewilligen Vorgehensweise

Das sind keine Einzelfälle. Yvonne Ribi vom Schweizer Berufsverband des Pflegefachpersonales SBK bestätigt gegenüber der «Sonntagszeitung» solche Vorfälle in weiteren Kantonen. «Wir haben entsprechende Meldungen aus verschiedenen Kantonen», sagt Ribi. Der SBK wehre sich vehement gegen diese Praxis.

Denn die Vorgehensweise verstosse gegen die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber und gegen die Sorgfaltspflicht gegenüber den Heim-Bewohnenden.

Zivilschützer müssen in Altersheimen aushelfen. - Keystone

Die Kantone Freiburg und Bern bewilligten jedoch diese Praxis, wie die jeweiligen Gesundheitsdirektionen der «Sonntagszeitung» bestätigt haben. Und dies, obwohl in den beiden Kantonen sowohl Zivilschützer als auch ein Team von weiteren Pflegenden bei Engpässen einspringen sollten. Die zusätzlich zur Verfügung gestellten Kräfte reichen offenbar nicht aus.

Ausnahme gilt eigentlich nur für akutmedizinische Einrichtungen

Daher kann bei Pflegenden mit schwachen Symptomen die Isolations-Pflicht aufgehoben werden. Diese würden allerdings ausschliesslich bei ebenfalls Corona-infizierten Bewohnenden eingesetzt werden. Das sagt Gundekar Giebel von der Berner Gesundheitsdirektion zur «Sonntagszeitung».

Grundlage für die Anordnung der Kantone sind laut der Zeitung die Richtlinien des nationalen Zentrums für Infektionsprävention Swissnoso. Die Ausnahme für die Aufhebung der Isolation bei Personalmangel wird allerdings nur bei Akutspitälern vorgesehen. «Andere nicht akutmedizinische Einrichtungen wie etwa Altersheime sollten weiterhin den vom BAG ausgesprochenen Empfehlungen folgen», heisst es.