Coronavirus: Berner dürfen zum Impfen auch FFP2-Maske tragen
Im Kanton Bern darf ab heute Dienstag zum Impftermin auch eine FFP2-Maske getragen werden. Diese Änderung folgte auf eine Welle der Empörung im Netz.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Netz herrschte Verwirrung um das Maskentragen in den Impfzentren im Kanton Bern.
- Erst hiess es, dass jede Person eine neue Maske erhält und FFP2-Masken nicht erlaubt sind.
- Nach einer Welle der Empörung ruderte der Kanton zurück und legte neue Regeln fest.
Was für ein Masken-Gstürm im Hauptstadt-Kanton...
Am Sonntag stellte ein User auf Twitter eine simple Frage an den Kanton Bern: «Hallo, könnt ihr mir bitte bestätigen, dass ich zu meinem Termin im Impfzentrum eine FFP2-Maske tragen darf?»
Der Grund für diese Anfrage? Die Person habe gehört, dass anderen Menschen in anderen Kantonen das Tragen einer FFP2-Maske zum Impftermin verboten wurde. «Für mich wäre das ein grosses Problem», heisst es zum Schluss.
Der Kanton Bern liess sich gut 24 Stunden Zeit, um die Anfrage zu beantworten und meinte schliesslich: «Jede Person erhält beim Eintritt ins Impfzentrum eine neue Maske.» Dies sei im Schutzkonzept der Impfzentren vorgesehen – und es handle sich dabei um Hygienemasken.
«Sie müssen somit ihre eigene Maske entsorgen, selbst wenn es sich bei ihrer Maske um eine FFP2-Maske handelt», heisst es zum Schluss.
Grosse Empörung über Antwort des Kantons Bern
Diese Antwort sorgte bei der Twitter-Community für grosse Empörung. Ein weiterer User beispielsweise schrieb sich so richtig in Rage: «Nein, machen wir nicht. Wir sind bereit, mitgebrachte verschweisste FFP2-Masken vor Ort auszupacken und anzuziehen, aber SICHER NICHT nur Hygienemasken.»
Der User forderte die Person, die stellvertretend für den Kanton Bern geantwortet hatte, dazu auf, die eigene Hotline anzurufen. «Die sagt etwas anderes», schreibt der verärgerte Twitter-Nutzer und forderte umgehend eine Klärung.
Er erhält viel Zuspruch für seinen Wut-Tweet. Für einige Personen scheint es aber generell undenkbar, eine neue Maske vor Ort anzuziehen – egal ob Hygiene- oder FFP2-Maske. «Ich ziehe die an einem Ort meines Vertrauens an, und nicht wieder aus bis ich aus diesen schlecht organisierten Superspreader-Impfzentren wieder draussen bin.»
Ein anderer User hingegen schwärmte beispielsweise vom Impfzentrum Insel. «Habe FF2 getragen und darüber eine Hygienemaske. Niemand hat was gesagt. Bin eh begeistert. War super organisiert alles. Top!»
Sprecher der Gesundheitsdirektion schaltet sich ein
Einige Stunden später reagierte wieder der Kanton Bern und ruderte teilweise zurück. Er berichtete, dass ab heute Dienstag (27. April) in den Impfzentren auch FFP2-Masken getragen werden dürfen. Voraussetzung dafür ist jedoch: «Sie müssen am Eingang zum Impfzentrum in Anwesenheit des Sicherheitspersonals gewechselt und fabrikneu aus einer verschweissten Verpackung genommen werden.»
Da sich die ganze Diskussion etwas verzettelte und die Antworten des Kantons Bern auf verschiedene Fragen verteilt waren, wollte schliesslich Gundekar Giebel am Montagabend noch Klarheit schaffen. Der Sprecher der Gesundheitsdirektion des Kantons schrieb in einem ersten Teil: «In den Impfzentren gelten die gleichen Hygienestandards wie in einem Spital.»
Er erklärte dann: «Personen, die das Impfzentrum betreten, müssen eine neue Maske tragen, damit über eine unsaubere Maske keine Viren eingeschleppt werden». Hygienemasken seien laut BAG völlig ausreichend, klärte Giebel zudem auf. Im zweiten Teil seines Tweets wiederholte er das Statement, dass FFP2-Masken ab dem 27. April erlaubt sind – unter den erwähnten Voraussetzungen.