Coronavirus: Kanton Zürich erlässt Zertifikatspflicht in Spitälern

Der Kanton Zürich führt in seinen Spitälern und Altersheimen wegen des Coronavirus die Zertifikatspflicht ein. Diese gilt für Mitarbeiter und Besucher.

Wegen des Coronavirus gilt in Zürcher Spitälern und Heimen die Zertifikatspflicht. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Zürcher Spitälern gilt bald die Zertifikatspflicht.
  • Das hat der Kanton heute bekannt gegeben.
  • Die Massnahme gilt ab dem 4. Oktober.

Ab dem 4. Oktober gilt in Zürcher Spitälern und Pflegeheimen wegen des Coronavirus die Zertifikatspflicht.

Die Massnahme werde eingeführt, um Patientinnen und Patienten in Spitälern sowie Bewohnende in Alters- und Pflegeheimen zu schützen. Die Massnahme gilt ab dem 4. Oktober, schreibt der Kanton.

Mitarbeitende von Spitälern, Heimen und Spitex-Organisationen müssen sich regelmässig testen lassen oder ebenfalls über ein gültiges Zertifikat verfügen. Die Gesundheitsdirektion hat im April eine wöchentliche Testpflicht für das Personal von Heimen und Spitälern angeordnet. Diese Frequenz wird nun auf zwei Tests pro Woche erhöht und zusätzlich auf die Spitex-Organisationen ausgedehnt.

Dieser Beschluss sei eine Ergänzung der durch den Bundesrat erlassenen erweiterten Zertifikatspflicht.

Somit brauchen Besuchende über 16 Jahren in Spitälern und Heimen sowie Begleitpersonen von Patienten oder Heimbewohnende ein gültiges Zertifikat.

Die entsprechende Verordnung ist analog zu den Bundesbestimmungen in Sachen Zertifikatspflicht vorerst bis zum 24. Januar 2022 befristet.