Coronavirus: ÖV-Masken-Sünder macht vor Gericht Rückzieher

Trotz Coronavirus ist ein Mann im Zug ohne Maske unterwegs und soll eine Busse zahlen. Er weigert sich, zieht bis vor Gericht – und steht am Schluss blöd da.

Ein Zugreisender mit Maske liest eine Zeitung. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im vergangenen Sommer fuhr ein Skeptiker im Zug ohne Maske.
  • Eine Busse von 300 Franken will er nicht zahlen und zieht bis vor Gericht.
  • Dort wird er mit der Realität konfrontiert - und macht einen Rückzieher.

Im Juni 2021 ist ein Zürcher im Zug von Zürich nach Rapperswil SG ohne Maske unterwegs. Der Sicherheitsdienst des ZVV fordert ihn auf, wegen des Coronavirus eine Maske anzuziehen. Mehrfach ohne Erfolg. Schliesslich das Ultimatum: Entweder er ziehe sofort eine Maske an oder er steigt in Uerikon ZH aus.

Der Mann lässt sich von der Weisung nicht beeindrucken und fährt bis Rapperswil weiter, berichtet die «Zürichsee-Zeitung». Dort muss er auf die Polizei warten, die ihm eine Busse von 300 Franken aufbrummt.

Doch zahlen will der Masken-Gegner diese nicht. Er zieht die Sache weiter bis vor Gericht.

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Vor wenigen Tagen der Gerichtstermin: Der rund 50-Jährige beantwortet laut dem Bericht Routine-Fragen, erklärt, dass er kinderlos und unverheiratet sei. Aktuell sei er arbeitslos, vor zwei Jahren habe er auf dem Bau gearbeitet.

Coronavirus: Masken-Gegner hat keine Chance – macht Rückzieher

Die Richterin fragt, warum er keine Maske habe anziehen wollen. Der Mann antwortet: «Ausser mir hatte es keine Leute im Zug!» Ausserdem habe er ein gültiges Ticket gehabt und somit keinen Grund gesehen, aus dem Zug zu steigen.

Gegen das Maskentragen möchte der Skeptiker mehrere Gründe aufzählen, scheitert aber: «Erstens ist es ungesund, eine Maske zu tragen... Und... das ist es eigentlich».

Mit Hinblick auf die Gerichtskosten macht ihn die Richterin darauf aufmerksam, dass er schlechte Aussichten hat. Er zieht seine Einsprache zurück.

«Hat ja eh keinen Sinn», klagt er. Nun wird er die Busse von 300 Franken zahlen. Dazu kommen Gerichtskosten von 200 bis 300 Franken.