Coronavirus: Senioren besorgt um Lockdown-Lockerungen
Die Entwicklung des Coronavirus lässt es zu: Der Lockdown in der Schweiz wird ab Montag schrittweise gelockert. Senioren bereitet dies erst recht Sorgen.
Das Wichtigste in Kürze
- Trotz der Lockdown-Lockerungen befürchten viele Senioren eine Ausgangssperre.
- Man müsse Rücksicht auf Senioren nehmen, so Pro Senectute.
- Patientenverfügungen helfen bei einer Erkrankung mit der Organisation.
Der Lockdown, welcher aufgrund des Coronavirus in der Schweiz ausgerufen wurde, wird nun allmählich wieder gelockert. Für viele eine erfreuliche Nachricht, für andere sorgt die Neuigkeit aber für noch mehr Sorgen.
Insbesondere Risikopatienten machen sich Gedanken um die Lockerung. Auf den sozialen Medien häufen sich Nachrichten empörter Schweizer. Sie befürchten einen ungenügenden Schutz vor der Krankheit. Insbesondere Senioren legen Verwirrung und Unsicherheit an den Tag, wie Pro Senectute erzählt.
Senioren befürchten noch immer Ausgangssperre wegen Coronavirus
«Wir erhielten in den letzten Tagen mehrere Reaktionen, wonach eine Ausgangssperre für Seniorinnen und Senioren befürchtet wird. Obwohl für andere Gesellschaftsmitglieder bereits Lockerungen möglich werden», so Tatjana Kistler, Medienverantwortliche von Pro Senectute. Auch Meldungen, dass Senioren und Seniorinnen diskriminierend angegriffen werden, würden sich häufen. «Dem gilt es entschieden entgegenzutreten.»
Man müsse sich trotz den Lockerungen der Massnahmen bewusst sein, das die Gefahr einer Ansteckung noch nicht gebannt sei. «Wir sind noch nicht über den Berg der Epidemie», merkt Kistler an. Man müsse sich weiterhin strikt an die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) halten.
Die Diskussion, wie ein Übergang in den Alltag gelingen kann, ist auch bei Pro Senectute in vollem Gange. «Ein Übergang, der für Seniorinnen und Senioren mit Vorerkrankungen leider noch lange dauern wird.»
Entscheidung über Spitalaufenthalt ist persönlich
Die Entscheidung, ob man im Falle einer Erkrankung das Spital aufsuchen solle, sei jedem selbst überlassen. Auch in Sachen Coronavirus sei eine persönliche Vorsorge sehr wichtig. Beispielsweise durch Patientenverfügungen können Betroffene ihre Wünsche im Falle einer Urteilsunfähigkeit festhalten.
«Dass die Urteilsunfähigkeit bei einer Erkrankung mit dem Coronavirus eintritt, ist eher unwahrscheinlich», so Kistler. Trotzdem solle man seine Wünsche im Voraus an Angehörige kommunizieren.
Wenn schon eine Patientenverfügung vorliegt, könne man Verfügungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus auch noch später ergänzen. Kistler empfiehlt jedoch: «Die Entscheidungen für oder gegen bestimmte Massnahmen sollen grundsätzlich gefällt werden, und nicht spezifisch für die schwer verlaufende Covid-19-Infektionskrankheit.»