Dignitas-Gründer Minelli vor Gericht freigesprochen
Er ist ein freier Mann: Das Bezirksgericht Uster hat den Gründer der Sterbehilfe-Organisation Dignitas vom Vorwurf der Beihilfe zum Selbstmord freigesprochen.
Das Wichtigste in Kürze
- Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli ist am Freitag vor Gericht freigesprochen worden.
- Er war unter anderem wegen Beihilfe zum Selbstmord aus selbstsüchtigen Gründen angeklagt.
Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli hat nicht zu viel Geld für seine Suizidbegleitungen kassiert: Zu diesem Schluss ist das Bezirksgericht Uster gekommen. Es hat den 85-Jährigen am Freitag vollumfänglich von allen Vorwürfen freigesprochen.
Minelli erhält 135'000 Franken Prozessentschädigung aus der Staatskasse. Dieses Geld ist für die Entschädigung seines Rechtsanwaltes vorgesehen.
Schlappe für Staatsanwalt
Der Freispruch ist eine herbe Schlappe für den Staatsanwalt: Er hatte für den Dignitas-Chef eine bedingte Geldstrafe wegen Beihilfe zum Selbstmord aus selbstsüchtigen Gründen und Wucher verlangt. Das Gericht kam aber zum Schluss, dass es dem Staatsanwalt nicht gelungen sei, egoistische Beweggründe zu beweisen.
Beihilfe zum Suizid ist in der Schweiz grundsätzlich legal. Allerdings nicht, wenn diese Hilfe aus «selbstsüchtigen Beweggründen» gewährt wird, also zu viel Geld dafür kassiert wird. Dann kann die Beihilfe zum Selbstmord gemäss Strafgesetzbuch mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.
In drei Fällen angeklagt
Was «selbstsüchtige Beweggründe» sind, musste nun das Bezirksgericht Uster ZH am Fall des 85-jährigen Dignitas-Gründers Minelli entscheiden. Angeklagt war er wegen drei Fällen aus den Jahren 2003 und 2010, bei denen Frauen aus Deutschland in den Tod begleitet wurden.