Doppelstockzüge der SBB dürfen uneingeschränkt getestet werden
Die SBB darf bis zum Fahrplanwechsel Ende 2018 so viele der neuen Doppelstockzüge testen, wie sie benötigt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Über die Frage, ob die Züge behindertengerecht sind, muss das Gericht noch entscheiden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die SBB darf so viele Doppelstockzüge «FV-Dosto» testen, wie nötig.
- Das hat das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen entschieden.
- Ob die Züge dem Behindertengleichstellungsgesetz gerecht werden, ist noch nicht entschieden.
Die SBB kann so viele «FV-Dosto»-Züge testen, wie nötig. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Damit verliert die Beschwerde von «Inclusion Handicap», der Interessenvertretung der Behindertenorganisationen Schweiz, ihre aufschiebende Wirkung. Bis zum Fahrplanwechsel Ende Jahr dürfen nun die Doppelstockzüge zu Testzwecken fahren.
Beschwerde von Behindertenorganisationen
Aus Sicht des Dachverbands der Behinderten-Organisationen stossen unbegleitete Reisende mit einer Behinderung in den neuen Doppelstockwagen auf zu viele Hindernisse. Diese erfüllten nicht die Anforderungen des Behindertengleichstellungsrechts im Bereich des öffentlichen Verkehrs.
Mindestens 25 Züge nötig
Für die SBB dulde die Inbetriebnahme der neuen Züge «keinen weiteren Aufschub». Die SBB argumentiert, dass sie auf mindestens 25 Fahrzeuge angewiesen seien, um den Betrieb bis zum Fahrplanwechsel im Dezember dieses Jahres stufenweise hochfahren zu können.
Weiter argumentiert die SBB, dass mit dem Einsatz der neuen FV-Dosto-Zügen Menschen mit Behinderungen kein Nachteil entstehen würde. Im Gegenteil, wenn sie diese Züge nicht zu Testzwecken auf bestimmten Strecken innerhalb der Schweiz einsetzen dürften, würden sie vermehrt altes und weniger behindertengerechtes Rollmaterial verwenden.
Tests von grösserem öffentlichem Interesse
Das Gericht stellt fest, dass ein hohes öffentliches Interesse an einem ausreichenden Angebot im Schienenverkehr mit entsprechend genügend Beförderungskapazitäten bestehe. Dieses Interesse könne mit den fraglichen Doppelstockzügen FV-Dosto besser gewahrt werden als ohne.
Hauptfrage ist noch offen
Inclusion Handicap nahm die Zwischenverfügung am Mittwoch zur Kenntnis. «Unser Ziel ist nicht, die Testphase zu stören», hielt Caroline Hess-Klein vom Verband fest. Sie erinnerte gleichzeitig daran, dass in der Hauptsache noch nichts entschieden worden sei. Über die die Frage, ob und inwiefern die Züge nach dem Behindertengleichstellungsgesetz anzupassen sind, muss das Gericht nämlich nun befinden (Nau berichtete). Sollte sich im Hauptverfahren erweisen, dass die FV-Dosto-Züge nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen, müssten sie aus dem Verkehr genommen werden, hält das Gericht fest.