Ehepaar wegen Teilnahme an Moutier-Abstimmung verurteilt
Im vierten Prozess um angeblichen Wahlbetrug bei der kommunalen Abstimmung von 2017 um die Kantonszugehörigkeit von Moutier BE ist ein Ehepaar am Freitag zu Geldstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Die Verteidigung geht in Berufung.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Mann erhielt vom Regionalgericht Berner Jura-Seeland 60 Tagessätze à 120 Franken auf Bewährung während zwei Jahren und 15 Tagessätze à 120 Franken oder 1800 Franken.
Dessen Ehefrau wurde zu 60 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Paar vor, ihre Papiere im Jahr 2009 von Eschert BE nach Moutier verschoben zu haben, obwohl es weiterhin in Eschert gelebt habe. Der Mann und die Frau hätten sodann am 18. Juni 2017 an der Abstimmung teilgenommen im vollen Bewusstsein, dass sie nicht von Moutier seien.
Bei drei vorangegangenen Prozessen um Wahlbetrug bei der Moutier-Abstimmung war es zwei Mal zu Freisprüchen gekommen und ein Mal zu einer Verurteilung.
Mit lediglich 137 Stimmen Unterschied hatte sich das Stimmvolk von Moutier im Juni 2017 dafür ausgesprochen, zum Kanton Jura zu wechseln. Die Regierungsstatthalterin des Berner Juras und nach ihr das Verwaltungsgericht des Kantons Bern annullierten später dieses Resultat wegen Unregelmässigkeiten rund um die Abstimmung.