Ex-Chef der PC-7-Kunstflugstaffel im September vor Gericht

Die Hauptverhandlung gegen den früheren Team-Leiter der PC-7-Kunstflugstaffel der Armee beginnt am 16. September vor dem Militärgericht in Aarau.

Das Team der PC-7-Kunstflugstaffel bei einer Vorführung in St. Moritz im März 2016. (Archivbild) - sda

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Ski-WM 2017 in St.Moritz touchierte ein Flieger der Armeestaffel ein Kamera-Seil.
  • Der damalige Team-Leiter der PC-7-Kunstflugstaffel steht deshalb jetzt vor Gericht.
  • Ihm wird unter anderem Missbrauch und Verschleuderung von Armeematerial vorgeworfen.

Ein Flugzeug der Flotte touchierte 2017 bei der Ski-WM in St. Moritz GR ein Seil einer Fernsehkamera. Dem früheren Team-Leiter der PC-7-Kunstflugstaffel werden Missbrauch und Verschleuderung von Material, Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, sowie Nichtbefolgung von Dienstvorschriften vorgeworfen.

Zwei Flugzeuge des Modells Pilatus PC-7. - Keystone

Das Datum und den Ort der Verhandlung teilte die Militärjustiz am Dienstag mit.

Pilot freigesprochen

Der Verhandlung findet im Kultur- und Kongresshaus in Aarau statt und ist öffentlich. Die Militärjustiz rechnet mit zwei Verhandlungstagen.

Auch gegen den Piloten des Flugzeugs, das das Seil touchierte, war eine Untersuchung eröffnet worden. Diese wurde jedoch im Jahr 2020 eingestellt.

Die PC-7 hatte mit einem Flügel das Zugseil einer SRF-Seilbahnkamera touchiert. Das Seil riss und die Kamera stürzte in den Zielraum vor der Zuschauertribüne. (Archivbild) - sda - Keystone/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Das Flugzeug der Kunstflugstaffel PC-7 Team hatte während eines Trainingsflugs für eine Flugvorführung am 17. Februar 2017 im Rahmen der Ski-WM in St. Moritz mit einem Flügel das Zugseil einer Seilbahnkamera touchiert. Das Seil riss und die Kamera stürzte in den Zielraum vor der Zuschauertribüne. Verletzt wurde niemand.

Der PC-7-Flieger konnte selbstständig in Samedan GR landen. Der Flieger wurde durch die Kollision jedoch am Flügel beschädigt. Die Reparatur kostete rund 75'000 Franken. Der Schaden an der Aufhängevorrichtung für die Kamera, an der Kamera selbst sowie dem nahegelegenen Sessellift betrug mehrere Hunderttausend Franken.