Fehlbarer Leibstadt-Mitarbeiter zu 3000 Franken Busse verurteilt
Aus Bequemlichkeit liess ein Mitarbeiter des Atomkraftwerkes Leibstadt die Funktionstests aus und trug fiktive Messwerte ein. Dafür muss er 3000 Franken zahlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein frühere Mitarbeiter des Atomkraftwerkes Leibstadt AG wird mit 3000 Franken gebüsst.
- Er führte an drei Neutronendosisleistungsmessgeräten keine Funktionstests durch.
- Aus Bequemlichkeitsgründen hat er fiktive Messwerte eingetragen.
Ein ehemaliger Mitarbeiter des Atomkraftwerkes Leibstadt AG ist von der Bundesanwaltschaft zu einer Busse von 3000 Franken verurteilt worden. Er hatte «aus Bequemlichkeitsgründen» an drei Neutronendosisleistungsmessgeräten keine Funktionstests durchgeführt und fiktive Messwerte eingetragen.
Der Mitarbeiter sollte die Geräte gemäss ENSI-Richtlinie halbjährlich auf ihre Funktionstüchtigkeit hin testen. Mit den mobilen Neutronendosisleistungsmessgeräten wird in erster Linie die Dosisleistung gemessen. Dies vor dem Abtransport von Behältern ins Zwischenlager nach Würenlingen (ZWILAG).
Mitarbeiter freigestellt
Bei einer internen Prüfung Anfang 2019 wurde das Vergehen des Mitarbeiters festgestellt. Eine umfassende Untersuchung ergab Hinweise, dass er auch weitere Geräte nicht ordnungsgemäss getestet hatte. Funktionstests an diesen rund 350 Geräten zeigten jedoch, dass sie richtig funktionierten oder sogar zu empfindlich waren. Dies teilte die KKL AG damals mit.
Der Mitarbeiter wurde in der Folge freigestellt. Das Eidgenössische Nuklearinspektoreat (ENSI) erstattete wegen den unterlassenen Funktionsprüfungen Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft (BA).
Diese kam nun zum Schluss, dass der Strahlenschutzfachmann im Jahr 2018 drei Prüfungen unvollständig durchgeführt hatte. Zudem trug er in den internen Checklisten «fiktive Messwerte» ein. Sie bestätigte damit am Samstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht in den Zeitungen von CH Media.
Keinen Einfluss auf nukleare Sicherheit
Doch die Unterlassung der Kontrollen durch den Mitarbeiter habe «keinen direkten Einfluss auf die nukleare Sicherheit» gehabt. Dies heisst es im Strafbefehl. Denn die betroffenen Messgeräte seien ausserordentlich robust und mässen zuverlässig.
Deshalb stufte die BA die Handlungen des Beschuldigten «als Ereignis ohne sicherheitstechnische Bedeutung» ein. Sie hätten auch nicht zu «einer signifikanten Gefahr» für Mensch oder Umwelt geführt.
Die BA verurteilte den fehlbaren Mitarbeiter zu einer Busse von 3000 Franken. Zudem muss er die Verfahrenskosten in der Höhe von 1000 Franken tragen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.