Finanzierung von Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung läuft ab

Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist auch in der Schweiz ein Thema. Die Finanzierung eines Projekts, das sich dagegen einsetzt, steht auf der Schwebe.

Auch in der Schweiz sind Mädchen von Verstümmelung betroffen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Schweiz wurden rund 15'000 Frauen und Mädchen Opfer genitaler Verstümmelung.
  • Die Finanzierung des Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung läuft Ende Jahr ab.
  • Bis Mitte Jahr wird entschieden, ob das Projekt weiterbestehen kann.

Rund 15'000 Mädchen und Frauen sind in der Schweiz gemäss Schätzungen von einer Genitalbeschneidung betroffen. Das schweizweite Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung möchte seine Tätigkeit auch längerfristig weiterführen können.

Formell soll das vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und vom Staatssekretariat für Migration (SEM) finanzierte Projekt Ende 2019 nämlich auslaufen, wie das Netzwerk in einer Mitteilung zum Internationalen Tag der Nulltoleranz gegen weibliche Genitalverstümmelung am 6. Februar schreibt.

Mitte Jahr fällt Entscheid

Bis Mitte des Jahres 2019 soll der Entscheid zur weiteren Finanzierung fallen. Schwegler erwartet, dass das Projekt weitergeführt werden kann. Ihr derzeitiger Eindruck sei, dass die Verantwortlichen beim Bund das Projekt weiterhin unterstützen werden - in welchem Umfang und über welche Dauer sei allerdings offen.

Das Projekt wurde 2016 im Auftrag des Bundes von Caritas Schweiz, Terres des Femmes Schweiz, Sexuelle Gesundheit Schweiz und dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte gegründet. Die Finanzierung erfolgt über den Integrationskredit des Bundes im Rahmen des Programms Migration und Gesundheit. Durch die Migration sei auch die Schweiz zunehmend mit der Problematik konfrontiert.

Repression allein reicht nicht

In der Schweiz gilt Genitalverstümmelung als schwere Körperverletzung. Das Schweizerische Strafgesetzbuch verbietet seit dem 1. Juli 2012 jede Form der Genitalverstümmelung. Frauen, die von Genitalverstümmelung bedroht sind, können diese als Fluchtgrund geltend machen.

Der Strafartikel allein reiche aber nicht, um der Problematik Herr zu werden, betont Schwegler. Es brauche in diesem komplexen Zusammenhang mehr als Repression. «Es geht auch darum, einen Wertewandel in den Migrationsgemeinschaften zu bewirken, um das Tabu um die Jahrtausende alte Tradition zu brechen», sagte Schwegler. Hier setze das Netzwerk mit einer breiten Palette von Massnahmen an.

Dazu gehört die Beratung für Betroffene und Fachpersonen. Weil es oft am nötigen Fachwissen fehlt, werden Fachpersonen aus dem Sozial-, Asyl- und Gesundheitsbereich zum Thema geschult. Fast 1000 Fachleute haben bisher eine solche Schulung beansprucht.

Vor allem Afrikanerinnen betroffen

Es sind vor allem Frauen und Mädchen aus Äthiopien, Eritrea, Somalia und Ägypten, die in die Schweiz flüchten, weil sie von Genitalverstümmelung bedroht oder betroffen sind. Dass die Zahl der betroffenen Mädchen und Frauen lediglich auf Schätzungen beruht, hat zu Schweglers Bedauern damit zu tun, dass es in der Schweiz kein systematisches Monitoring gibt, weder in den Spitälern noch bei der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb).