Finanzkommission will nichts von einem Investitionsfonds wissen
Ein vom Regierungsrat geplanter Fonds zur Finanzierung von strategisch wichtigen Investitionsvorhaben fiel in der grossrätlichen Finanzkommission knapp durch.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Finanzkommission will von einem Investmentfond nichts wissen.
- Gegner bemängeln, dass dadurch die selbst auferlegte Schuldenbremse umgangen werde.
Ein vom Regierungsrat geplanter Fonds zur Finanzierung von strategisch wichtigen Investitionsvorhaben ist in der grossrätlichen Finanzkommission knapp durchgefallen. Eine knappe Mehrheit beantragt dem Parlament, nicht auf das Gesetz einzutreten oder es zurückzuweisen.
Mit dem Fonds würde der Kanton die selbst auferlegte Schuldenbremse umgehen, kritisierte die knappe Mehrheit der Finanzkommission in einer Mitteilung von heute Dienstag. Die Schuldenbremse sei in der Verfassung verankert und dürfe nicht einfach ausgehebelt werden.
Im nächsten Jahrzehnt stehen im Kanton Bern zahlreiche grosse und wichtige Bauvorhaben an, etwa die Verkehrssanierungen im Emmental und Oberaargau, Umbauten und Sanierungen in den Regionalgefängnissen und Campusbauten für die Fachhochschule. Die Notwendigkeit der Projekte und der politische Handlungsbedarf zog die Finanzkommission nicht in Zweifel.
Sie will jedoch einen anderen Weg gehen, um die anstehenden Investitionen aufzubringen. Auf Antrag der Finanzkommission hat der Grosse Rat bereits in der Sommersession 2019 eine Finanzmotion überwiesen, die eine Erhöhung der ordentlichen Nettoinvestitionen auf 500 Millionen Franken pro Jahr will. Darüber hinaus verlangt die Kommissionsmehrheit, dass die Planung der Investitionen angepasst wird und Projekte verschoben, redimensioniert oder einzelne auch gestrichen werden.
Eine weitere Alternative zu einem Fonds sieht die Mehrheit der Kommission einer Anpassung der Gesetze für die bestehenden Fonds. Damit könnten nicht benötigte Mittel etwa aus dem Fonds für die Gewinnausschüttungen der Nationalbank oder aus dem Spitalinvestitionsfonds zum Ausgleich von Finanzierungsfehlbeträgen eingesetzt werden. Auch eine Anpassung der Verfassung in Bezug auf die Schuldenbremsen wurde diskutiert.
Die knappe Minderheit der Finanzkommission stimmt dem Vorschlag der Regierung zu. Sie ist der Ansicht dass keine andere Lösung rasch genug zur Verfügung steht. Sie argumentiert, dass der Fonds mit der Schuldenbremse vereinbar ist. Der Fonds stelle ein «Vorsparen» dar.
Auch die Minderheit will die Investitionen im Einzelnen genau prüfen und auf das Notwendige beschränken. Falls neben der Schaffung des Fonds Anpassungen an der Schuldenbremse in die Wege geleitet werden sollen, verschliesst sie sich diesen Vorschlägen nicht von vornherein.
Neben dem Fonds-Gesetz hat die Finanzkommission auch die Revision des Gesetzes über die Finanzen und Leistungen (FLG) beraten. Darin war einzig der Vorschlag der Regierung umstritten, Public-Private-Partnership-Vorhaben (PPP) und Grundstücke im Baurecht nicht in der Investitionsrechnung zu führen. Diese Bestimmung sei nötig, um PPP-Vorhaben aus rechnungslegerischer Sicht für den Kanton wieder attraktiv zu machen.
Die Argumentation der Regierung überzeugte die Kommission allerdings nicht. Deshalb lehnte sie den Passus einstimmig ab. Abgesehen davon beantragt die Finanzkommission dem Grossen Rat einstimmig, auf das Gesetz einzutreten und den restlichen Änderungen zuzustimmen. Der Grosse Rat berät die beiden Gesetze in der Herbstsession 2019.