Freiheitsstrafe von 55 Monaten für IS-Anhänger beantragt
Die Bundesanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 55 Monaten für einen IS-Anhänger (25). Er soll auf Social Media Gewalt-Propaganda verbreitet haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 25-jähriger IS-Rückkehrer soll für 55 Monate ins Gefängnis.
- Er soll online Gewalt-Propaganda verbreitet und andere Personen angeworben haben.
- Die Bundesanwaltschaft fordert daher eine lange Freiheitsstrafe.
Die Bundesanwaltschaft (BA) fordert für einen 25-Jährigen wegen Widerhandlungen gegen das IS-Gesetz und Gewaltdarstellungen eine Freiheitsstrafe von 55 Monaten. Beim Angeklagten handelt es sich um einen einschlägig vorbestraften Syrien-Rückkehrer.
Laut BA hat der Angeklagte auf mehrfache Weise gegen das IS-Gesetz verstossen. Er wird beschuldigt, im Winterthurer Salafisten-Kreis als anerkannter Syrien-Rückkehrer andere Personen für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeworben zu haben.
Propaganda-Videos verbreitet
Dabei habe er einen grosses Engagement gezeigt und Propaganda-Videos auf Social Media-Kanälen verbreitet. Zudem habe der Angeklagte in drei Fällen Gewaltdarstellungen beschafft und anderen zugänglich gemacht.
Durch Überwachungsmassnahmen kam ans Licht, dass der 25-Jährige einen Unfall vortäuschte. So bezog er ungerechtfertigt Leistungen der Unfallversicherung von fast 16'000 Franken. Vor Gericht distanzierte sich der Angeklagte nicht von der IS-Ideologie.