Für Bundesrat geht Fair-Preis-Initiative zu weit

Die Fair-Preis-Initiative geht dem Bundesrat zu weit. Untätig will er im Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz aber nicht bleiben.

(V.l.) Prisca Birrer-Heimo, Nationalrätin SP-LU, Casimir Platzer, Co-Präsident Initiativkomitee und Präsident Gastrosuisse, Fabio Regazzi, Nationalrat CVP-TI, und Anita Fetz, Ständeratin SP-BS, bringen Schachteln mit Unterschriften zur Einreichung der Eidgenössischen Volksinitiative «Stop». - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat schlägt einen indirekten Gegenvorschlag zu Fair-Preis-Initiative vor.
  • Die ursprüngliche Initiative gehe ihm zu weit.

Die Fair-Preis-Initiative geht dem Bundesrat zu weit. Untätig will er im Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz aber nicht bleiben. Er will etwas gegen den «Schweiz-Zuschlag» auf Importen unternehmen. Und weiter gegen die diskriminierende Lieferbedingungen.

Mit einem indirekten Gegenvorschlag will der Bundesrat Unternehmen verpflichten, Firmen in der Schweiz auch über ausländische Lieferkanäle zu beliefern.Damit werde ungerechtfertigten Preisdiskriminierungen entgegengetreten, schreibt er heute Mittwoch.

Prisca Birrer-Heimo, Nationalrätin SP und weitere Mitglieder des Initiativkomitees tragen Schachteln mit Unterschriften zur Einreichung der Eidgenössischen Volksinitiative «Stopp der Hochpreisinsel– für faire Preise». - Keystone

Die geplante Änderung des Kartellgesetzes nimmt das von der Initiative vorgeschlagene Konzept der relativen Marktmacht auf. Begrenzt es aber auf die Abschottung des Schweizer Marktes. Damit wären rein innerschweizerische Geschäftsbeziehungen nicht von den neuen Regeln betroffen.

Gegenvorschlag soll Kernforderungen erfüllen

Als relativ marktmächtig gelten Unternehmen, von welchen andere Unternehmen abhängig sind. Das weil es keine ausreichenden und zumutbaren Alternativen gibt. Der Bundesrat schlägt vor, dass von ihnen abhängige Abnehmer Waren und Dienstleistungen im Ausland beziehen können.

Das soll verhindern, dass inländische Unternehmen Waren ausschliesslich über inländische Vertriebskanäle und mit dem «Schweiz-Zuschlag» beziehen können. Voraussetzung ist, dass eine grenzüberschreitende Wettbewerbsbehinderung vorliegt.

Nach Ansicht des Bundesrats wird damit die Kernforderung der Initiative erfüllt, die Beschaffungsfreiheit von Schweizer Unternehmen im Ausland zu stärken. Zugleich würden die negativen Konsequenzen der Initiative für binnenwirtschaftliche Geschäftsbeziehungen vermieden.