Für das SECO ist Uber ein Arbeitgeber
Um die Sozialversicherungspflicht zu umgehen, setzte Uber in der Schweiz auf ein neues Konzept. Eine Bewertung des SECO setzt den Fahrdienst nun unter Druck.
Das Wichtigste in Kürze
- Gemäss dem Seco ist Uber als Arbeitgeber seiner Fahrer zu werten.
- Dies verpflichtet Uber zur Gewährleistung von Sozialversicherungen.
Vergangenen Dezember streikten in Genf Angestellte der Partnerfirmen gegen ihre Arbeitsbedingungen. Manche von ihnen arbeiteten für einen Stundenansatz von unter zehn Franken. Auch die Sozialversicherungsbeiträge standen aus.
Unia intervenierte
Wie Recherchen des «10vor10» ergeben, werden die Arbeitsbedingungen des US-Fahrdienst ein Fall für den Bund. Grund dafür ist die Strategie von Uber, in der Schweiz ihre Fahrer über Partnerfirmen fahren zu lassen. Damit will der US-Konzern die Sozialversicherungspflicht auf diese Partner abwälzen.
Auf Forderung der Gewerkschaft Unia stellt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) nun klar, dass es bei dieser Praxis um «Personalverleih» handelt. Für ein solches Arbeitsverhältnis bedingt es jedoch eine amtliche Bewilligung sowie die Anbindung an den entsprechenden Generalarbeitsvertrag.
Das Seco konkretisiert gegenüber dem «10vor10», dass somit Uber als eigentlicher Arbeitgeber zu werten ist, da es den Fahrern weitgehende Vorgaben mache. Entsprechend ist der US-amerikanische Fahrdienst auch für die Einhaltung des Arbeitsrechts verantwortlich.
Die Unia ist erfreut über die Bewertung des SECO. Denn die Kategorisierung des Arbeitsverhältnisses zwingt den Arbeitgeber zu einem Mindestlohn von 18.66 Franken in der Stunde und der Hinterlegung von einer Kaution von 50'000 Franken, um die Sozialabgaben sicherzustellen. «Wir werden nun die Mindestlöhne einklagen. Es geht um hunderttausende Franken, die den Fahrern fehlen», so ein Unia-Vertreter gegenüber dem «10vor10».