Für Obergericht AG ist Fahrlässigkeit Grund für tödlichen Unfall

Ein Autofahrer geriet durch das überqueren einer roten Ampel auf Kollisionskurs mit einem Töfffahrer, welcher tödlich verletzt wurde.

Velos stehen ausserhalb des Obergerichts in Aarau im Kanton Aargau. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Verursacher eines tödlichen Unfalls wurde schuldig gesprochen.
  • Ihm wird fahrlässige Tötung und grobe Verletzung der Verkehrsregeln vorgeworfen.
  • Ursprünglich sollte er wegen vorsätzlicher Tötung fünfeinhalb Jahre Haft erhalten.

Das Obergericht Aargau hat einen 40-jährigen Verursacher eines tödlichen Verkehrsunfalls wegen fahrlässiger Tötung und grober Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten und einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 100 Franken, beides bedingt.

Der Weiterzug des erstinstanzlichen Urteils hat sich für den Beschuldigten gelohnt: Das Bezirksgericht Baden hatte ihn im Januar 2018 wegen vorsätzlicher Tötung und grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer fünfeinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Mildere Qualifikation

Nun ist das Obergericht auf eine mildere Qualifikation eingeschwenkt: «Fahrlässige Tötung und grobe Verletzung der Verkehrsregeln durch Missachtung eines Signals» lautet der Schuldspruch.

Dem überlebenden Motorradfahrer hat der Beschuldigte eine Genugtuung von 2000 Franken zu entrichten, dem Vater des Getöteten eine solche von 15'000 Franken. Anderseits erhält er eine Entschädigung von 2500 Franken für das Berufungsverfahren. Und das Unfallauto wird ihm zurückgegeben.

Das Urteil wurde am Dienstag schriftlich eröffnet und ist noch nicht rechtskräftig. Eine Begründung, wie sie bei mündlicher Eröffnung jeweils kurz mündlich erfolgt, ist nicht vorhanden.

Bei Rot beschleunigt

Am Pfingstsonntag 2015 fuhr der beschuldigte Serbe etwa um 22.30 Uhr über eine unübersichtliche, vielbefahrene Kreuzung in Baden und wollte nach links abbiegen. Obwohl seine Ampel auf Rot stand, hielt er nicht an, sondern beschleunigte.

Gleichzeitig überquerten von links zwei Motorradfahrer die Kreuzung. Während der eine dem Auto gerade noch ausweichen konnte, war für den anderen die Kollision nicht mehr vermeidbar. Der 26-Jährige wurde tödlich verletzt.

Nichts gesehen

Wie schon am Bezirksgericht Baden erklärte der Beschuldigte in der Hauptverhandlung vor Obergericht am vergangenen Donnerstag, er habe bei seiner Ampel Grün gesehen, das gerade auf Orange gesprungen sei. Überdies habe er weder die links wartenden Motorradfahrer noch die hinter diesen stehenden Autos bemerkt.

Sein neuer Verteidiger, den er nach der erstinstanzlichen Verurteilung eingewechselt hatte, plädierte denn auch auf einen vollumfänglichen Freispruch. Es sei nicht rechtsgenügend erwiesen, dass sein Mandant wirklich das Rotlicht missachtet habe, es stehe nicht zweifelsfrei fest, ob die Ampel einwandfrei funktioniert habe. Möglicherweise seien auch die Motorradfahrer zu früh losgefahren.

Falls das Gericht zur Überzeugung komme, der Beschuldigte habe tatsächlich das Rotlicht überfahren, so sei er wegen fahrlässiger Tötung zu verurteilen. Dafür sei er mit einer bedingten Geldstrafe zu sanktionieren.

Seit 2,7 Sekunden Rot

Der Staatsanwalt machte geltend, gemäss den wissenschaftlichen Abklärungen sei die Ampel bereits seit 2,7 Sekunden auf Rot gestanden, als der Beschuldigte den Haltebalken überfahren habe. Und sämtliche Zeugen hatten ausgesagt, die beiden Töfffahrer seien erst bei Grün und in ganz normalem Tempo losgefahren.

Mit seinem Verhalten habe der Autolenker einen Unfall und auch den Tod eines anderen Verkehrsteilnehmers in Kauf genommen, also eventualvorsätzlich gehandelt. Der Ankläger forderte eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung und grober Verletzung der Verkehrsregeln und eine Bestrafung mit sechs Jahren Freiheitsentzug. Mit seinem Antrag ist er jetzt in der zweiten Instanz gescheitert.