Gemeinderat von Muttenz BL geht gegen die «Plakatflut» vor

Der Gemeinderat von Muttenz BL hat die Regeln für Wahl- und Abstimmungsplakate verschärft.

Orte wie hier in Liestal, die mit Wahlplakaten übersät sind. (Archivbild) - KEYSTONE/Georgios Kefalas

Der Gemeinderat von Muttenz BL hat die Bestimmungen zum Anbringen von Wahl- und Abstimmungsplakaten verschärft. Bei öffentlichen Bauten ist dies künftig nur dann zulässig, wenn die zuständige Behörde es gestattet. Zudem dürfen an einem Kandelaber höchstens zwei Plakate beidseitig angebracht werden.

Die Verordnung tritt per sofort in Kraft, wie der Gemeinderat am Montag mitteilte. Die Anpassung der Verordnung zum Reglement über Reklameeinrichtungen sieht zudem vor, dass sich die Ortsparteien bei kommunalen Wahlen hinsichtlich der Anzahl Plakate absprechen sollen.

Gegenvorschlag zur Reduzierung der «Plakatflut»

Der Gemeinderat legte diese Anpassung an der Gemeindeversammlung vom 17. Oktober 2024 als Gegenvorschlag zu einem Antrag von Peter Eckerlin vor. Dieser kritisierte, dass Muttenz bei Wahlen und Abstimmungen von einer «stets wachsenden Plakatflut» überzogen werde, wie es auf der Traktandenliste der Gemeindeversammlung heisst.

Eckerlin forderte, dass die Plakate nur noch auf von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Plakatständern an maximal drei Orten angebracht werden sollen. Der Gemeinderat legte daraufhin seinen Gegenvorschlag vor, der die politische Reklame weniger stark einschränkt, aber die besagten Spielregeln einführt.

Eckerlin zieht Antrag zurück

Eckerlin zog daraufhin seinen Antrag zurück. Die Gemeindeversammlung stimmte dem Gegenvorschlag mit grossem Mehr zu.