Gleitschirmpilot stürzt in Wasserauen AI wegen Helikopter ab
Nach einer Untersuchung steht fest: 2016 stürzte ein Gleitschirmpiloten ab, weil ein vorbeifliegender Rettungshelikopter Luftturbulenzen ausgelöst hatte.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Juni 2016 stürzte ein Gleitschirmpilot in Wasserauen AI zehn bis fünfzehn Meter tief.
- Nach den Ermittlungen zeigt sich, dass Luftturbulenzen eines Helikopters der Grund waren.
Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) hat den Unfall eines Gleitschirmpiloten in Wasserauen AI im Juni 2016 abgeklärt. Grund für den Absturz aus rund fünfzehn Metern war eine Luftturbulenz, die ein vorbeifliegender Rettungshelikopter auslöste.
Am 23. Juni 2016 geriet ein 22-jähriger Gleitschirm-Pilot auf einem Übungsflug in Schwierigkeiten, als sein Schirm kurz vor der Landung einklappte. Er stürzte aus zehn bis fünfzehn Metern auf den Boden und verletzte sich dabei schwer an der Halswirbelsäule und im Brustbereich.
Als Grund für den Absturz wurden nach dem Unfall unvermittelt auftretende Luftturbulenzen vermutet, die ein vorbeifliegender Helikopter der Rega verursacht haben soll. Die Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) hat den Vorfall inzwischen analysiert und das Ergebnis am Montag auf ihrer Homepage veröffentlicht.
Landemanöver eingeleitet
Sowohl der Gleitschirmflieger als auch der Helikopterpilot, der für gleich mehrere Einsätze im Gebiet unterwegs war, hatten einander bemerkt. Um der Gefahr eines Zusammenstosses mit dem hin- und herfliegenden Helikopter auszuweichen, entschloss sich der Flugschüler, ein Landemanöver einzuleiten. Der folgende Unfall sei darauf zurückzuführen, dass der Gleitschirm «von der Nachlaufturbulenz des Helikopters» erfasst worden sei, hält die Sust in ihrem Bericht fest.
Verschiedene Komponenten hätten dazu beigetragen: Dazu gehöre die Wahl des Absetzplatzes oder der Anflugweg des Helikopters, aber auch, dass der Gleitschirm-Flugschüler den Anflugweg beibehalten habe. Die Sust stellt weiter eine «fehlende Koordination des Rettungseinsatzes des Helikopters mit den Gleitschirmaktivitäten vor Ort» fest.
Die Untersuchungsstelle kommt zum Schluss: «Als systemische Ursache wurde das fehlende Bewusstsein der von Nachlaufturbulenzen ausgehenden Gefahr bei Helikopter- und Gleitschirmpiloten ermittelt».
Der vorliegende Fall stellt kein neues Sicherheitsdefizit dar, deshalb wird auf eine Empfehlung verzichtet. Als Folge des Unfalls hat der Schweizerische Hängegleiter-Verband (SHV) auf seiner Website ein gemeinsam mit der Rega ausgearbeitetes Dokument veröffentlicht. Darin wird auf die Gefahren von Nachlaufturbulenzen hingewiesen.