Grenzwächter wegen Totgeburt einer Syrerin zu Geldstrafe verurteilt
Das Militärgericht in Zürich hat das Urteil gefällt im Fall einer Syrerin, die 2014 bei der Rücküberführung nach Italien eine Totgeburt erlitten hatte.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Militärgericht in Zürich hat heute über einen 58-jährigen Feldweibel geurteilt.
- Er war im Dezember 2017 in erster Instanz verurteilt worden.
Die zweite Instanz des Militärgerichts in Zürich hat einen 58-jährigen Feldweibel des Grenzwachtkorps zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt. Der Fall geht auf 2014 zurück, als einen Syrerin bei einer Rückführung nach Italien eine Totgeburt erlitten hatte.
Wegen versuchten eventualvorsätzlichen Schwangerschaftsabbruchs sowie der einfachen Körperverletzung war er in erster Instanz mit einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten bestraft worden.
Wegen Nichtbefolgung von Dienstvorschriften erhielt er zudem eine – ebenfalls bedingte – Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 150 Franken. Er habe sich falsch verhalten, so der Vorwurf.
Mit dem ersten Urteil im Dezember 2017 waren sowohl Ankläger- wie Angeklagtenseite unzufrieden. Deshalb hatten beide Seiten Berufung eingelegt. Die Gründe dafür sind jedoch unterschiedlich.
Totgeburt am Ende einer langen Reise
Eine Gruppe syrischer Flüchtlinge war vor dem Vorfall mit dem Nachtzug von Mailand nach Paris unterwegs und hatte dabei auch die Schweiz durchquert. An der schweizerisch-französischen Grenze verweigerte die französische Grenzpolizei 36 Syrern, darunter die in der 27. Schwangerschaftswoche stehende Frau, die Weiterreise.
Im Rahmen eines standardisierten Ablaufs wurde die Gruppe gegen 10.45 Uhr in Vallorbe VD den Angehörigen des Schweizerischen Grenzwachtkorps übergeben, die sie nach Italien zurückbringen sollten.
In Brig musste die Flüchtlingsgruppe rund zweieinhalb Stunden warten, bevor sie Platz in einem Regionalzug nach Domodossola fand. Derweil ging es der Schwangeren zunehmend schlechter. Sie klagte über Schmerzen und musste schliesslich sogar von Angehörigen zum Zug getragen werden. In Italien brachte die Frau am Abend einen nicht mehr lebenden Fötus durch eine Spontangeburt zur Welt.