Im Kanton Schwyz soll das Ruhegehalt fallen

Tritt ein Schwyzer Regierungsmitglied zurück oder wird es abgewählt, soll es kein lebenslanges Ruhegehalt mehr erhalten, sondern für eine beschränkte Zeit eine Abfindung. Gleichzeitig soll der Lohn angehoben werden.

Schwyzer Fahnen (Archivbild) - Keystone

Die Staatswirtschaftskommission hat am Freitag den Entwurf eines neuen Gesetzes über die Magistratspersonen in die Vernehmlassung geschickt. Sie erfüllt damit einen Auftrag des Kantonsrats. Das Gesetz gilt für die Mitglieder des Regierungsrats und der beim Kantonsgericht tätigen Richterinnen und Richter.

Die Besoldung des Regierungsrats basiert heute auf einem Gesetz von 1968. Die Funktion seiner Mitglieder wird darin als Hauptamt bezeichnet, das heisst, dass weitere berufliche Tätigkeiten möglich sind.

Heute sei die Regierungstätigkeit aber ein Vollamt, teilte die Staatswirtschaftskommission mit. Neu sollen deswegen Nebenbeschäftigungen nicht mehr möglich sein. Die Stimmberechtigten hätten damit Gewissheit, dass sich die Gewählten vollumfänglich dem Regierungsamt widmen würden.

Dies wirkt sich auch auf die Besoldung aus. Heute werden die Schwyzer Regierungsmitglieder «entschädigt». Neu wird von einer «Entlöhnung» gesprochen, und diese solle höher sein als die der Untergebenen.

Die Staatswirtschaftskommission schlägt deshalb vor, die Regierungsentlöhnung bei 110 Prozent der höchsten Lohnklasse anzusetzen. Dies entspricht rund 250'000 Franken. Die heutige Entschädigung für die Regierungsrätinnen und Regierungsräte liegt unter 200'000 Franken. Der Durchschnittslohn eines Exekutivmitglieds aller Kantone beträgt 258'000 Franken.

Die Staatswirtschaftskommission schreibt in ihrem Bericht, dass mit dieser Neuerung die Lohnkosten jährlich um 0,4 Millionen Franken steigen würden. Dies seien 0,2 Prozent der kantonalen Lohnkosten. Diese Mehrkosten würden aber durch die geplante neue finanzielle Austrittsregelung kompensiert.

Die Kommission schlägt in ihrer Vernehmlassungsvorlage nämlich vor, die bisherigen auf Lebzeit ausgerichteten Ruhegehälter der Regierungsratsmitglieder durch eine einmalige Abfindung zu ersetzen. Die Höhe der Abfindung hängt vom Alter ab, aber auch davon, ob es sich um eine Abwahl oder um einen Rücktritt handelt. In zwei Beispielen, die die Staatswirtschaftskommission aufführt, würde die Staatskasse durch diese Neuerung um 230'000 und 350'000 Franken entlastet.

Wird ein Richter oder eine Richterin nicht wiedergewählt, wird ebenfalls eine Abfindung bezahlt. Die materiellen Voraussetzungen für eine Nichtwiederwahl waren von der Kommission zwar diskutiert worden, sie werden im Gesetz aber nicht geregelt. Die Klärung dieser Fragen, die durch den Schwyzer Justizstreit in der Kommission aufgekommen waren, werde der Praxis überlassen, hiess es im Bericht.

Bei diesen Fragen geht es um die Unabhängigkeit der Justiz und um das Verhindern von Willkür. Die Kommission schlägt deswegen vor, dass ein von einer Abwahl bedrohter Richter sechs Monate vor Ablauf einer Amtsdauer angehört werden müsse.

Die Vernehmlassung dauert bis am 31. Januar 2020.