Im Wallis können Gesundheitseinrichtungen requiriert werden
Das Walliser Gesundheitsdepartement kann Gesundheitseinrichtungen und auch Gesundheitspersonal im Kampf gegen das Coronavirus requirieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Walliser Gesundheitsdepartement kann Gesundheitseinrichtungen requirieren.
- Es brauche rasch Lösungen, um eine Überlastung der Spitäler zu vermeiden.
Das Walliser Gesundheitsdepartement kann Gesundheitseinrichtungen und auch Gesundheitspersonal requirieren, wenn es für die Bewältigung der Covid-19-Pandemie vonnöten ist. Das hat die Kantonsregierung entschieden.
Es brauche rasch Lösungen, um eine Überlastung der Spitäler zu vermeiden. Und auch um einen Personalmangel zu vermeiden, hiess es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Freitagabend zur Begründung. Die Zahl der Spitaleinweisungen nehme exponentiell zu.
Es bestehe das Risiko, dass das Spital Wallis nicht mehr in der Lage sein werde, alle Patienten aufzunehmen. Das Gesundheitsdepartement hat nun die Kompetenz, Gesundheitseinrichtungen und Fachpersonal ganz oder teilweise zu requirieren. Nicht dringende Untersuchungen und Behandlungen können eingeschränkt oder ausgesetzt werden.
Wallis hat Armee um Unterstützung gebeten
Der Kanton Wallis hat zudem ebenfalls die Armee um Unterstützung gebeten. Bereits im Einsatz sind 140 Personen vom kantonalen Zivilschutz, und die Feuerwehr leistete Verstärkung für die Ambulanzdienste. Diese Ressourcen würden aber nicht reichen, wird die Anfrage nach Bern begründet.
Vor dem Wallis hatten bereits andere Westschweizer Kantone bei der Armee um Hilfe angeklopft. Darunter etwa Freiburg, wie Armeesprecher Daniel Reist auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Über die Gesuche müsse der Bundesrat noch entscheiden.
In einem Schreiben bat der Staatsrat zudem den Bundesrat um wirtschaftliche Unterstützung. «Soforthilfe für alle von der Coronavirus-Krise betroffenen Sektoren ist in der Tat notwendig. Dies um einen Zusammenbruch der Wirtschaft zu verhindern», heisst es dazu in der Mitteilung. Die Hilfsmassnahmen vom Frühjahr - etwa die Hilfe an geschlossene Betriebe - müssten wieder aufgenommen werden.