Kanton Aargau: Fussballfan landet wegen GC-Graffitis vor Gericht

Ein Fussballfan muss sich in Brugg AG vor dem Bezirksgericht verantworten. Trotz Reue hat das Gericht nun ein Urteil gefällt.

Die Dauer der Vergewaltigung soll künftig bei der individuellen Strafzumessung kein Kriterium mehr sein. (Symbolbild) - pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Fussballfan steht wegen Sachbeschädigung vor Gericht.
  • Er zeigt Reue – muss sich jedoch trotzdem dem Urteil stellen.

Ein 25-jähriger Mann, der früher ein begeisterter Fussballfan war, steht vor dem Bezirksgericht Brugg. Er wird beschuldigt, vor zwei Jahren in einer Septembernacht mehrere Wände mit Graffitis besprüht zu haben.

Die Anklage gegen den Fan lautet auf mehrfache Sachbeschädigung durch Graffiti-Sprayereien im Untergeschoss des Brugger Neumarktgebäudes und in der Casinotunnelunterführung.

Seine «Kunstwerke» enthalten unter anderem Bezüge zum Grasshopper Club Zürich, berichtet die «Aargauer Zeitung». Ebenfalls soll er zur Tarifzone seines Heimatortes geschmiert und einen Punkt auf einer Überwachungskamera hinterlassen haben.

Der junge Mann scheint die Tat zu bereuen. Es sei viel Alkohol im Spiel gewesen.

Strafe für ehemaligen Fussballfan

Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 90 Tagen sowie eine einjährige Suchtberatung für den Beschuldigten.

Zusätzlich soll er eine Geldstrafe von 1000 Franken zahlen. Der Fan, der mittlerweile das Stadion nicht mehr besucht und auf Arbeitssuche ist, gibt die Vorwürfe ohne Umschweife zu.

Sprayer richten oft Sachschaden an. (Symbolbild) - Pixabay