Kanton Wallis führt Zertifikatspflicht für Spitalbesucher ein

In Spitälern und Altersheimen gilt im Kanton Wallis ab Montag eine Zertifikatspflicht für Besucher. Auch in den Schulen werden die Massnahmen verschärft.

Im Wallis wird ab Montag beim Besuch eines Spitals oder eines Alters- und Pflegeheims das Covid-Zertifikat verlangt. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Wallis verschärft seine Corona-Massnahmen.
  • Neu müssen Besucher in Spitälern, Kliniken und Pflegeheimen ein Zertifikat vorweisen.
  • Zudem werden an den Schulen auf Sekundarstufe wieder wöchentliche Tests gemacht.

Im Kanton Wallis wird das Covid-Zertifikat für Besucherinnen und Besucher von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen ab Montag obligatorisch. Zudem werden in den Schulen die wöchentlichen Wiederholungstests auf der Sekundarschulstufe wieder eingeführt.

Der Kanton Wallis ergreift «angesichts der besorgniserregenden epidemiologischen Situation neue Massnahmen, um die Ausbreitung von Covid-19 einzudämmen».

So müssen im Wallis ab dem nächsten Montag die Besucherinnen und Besucher von Spitälern, Kliniken, Alters- und Pflegeheimen, Tagesheimen und sozialen Einrichtungen im Erwachsenenbereich zwingend ein COVID-19-Zertifikat vorweisen, das bestätigt, dass sie geimpft, geheilt oder negativ getestet sind.

Diese Massnahme sei bis dahin von den Gesundheitsbehörden empfohlen, aber nicht von allen Einrichtungen umgesetzt worden, heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag. In diesen Einrichtungen muss das Personal zusätzlich zu den Tests, die weiterhin wöchentlich durchgeführt werden, bei der Pflege und in allen Gemeinschaftsräumen der Einrichtung unabhängig vom Impfstatus eine Maske tragen.

Auch Massnahmen an Schulen werden verschärft

In den Schulen werden die wöchentlichen Speicheltests auf Poolbasis in den Klassen der Sekundarstufe I ab Anfang Dezember bis mindestens zum 21. Januar wieder systematisch durchgeführt, um positive Fälle zu erkennen und zu isolieren. Auf sämtlichen Schulstufen wird zudem das Ausbruchsmanagement durch zusätzliche Massnahmen verstärkt.

Schülerinnen und Schüler tragen Masken im Unterricht. - AFP/Archiv

Die Lehrkräfte der Klassen, die von einer Untersuchung eines Ausbruchs betroffen sind, müssen unabhängig von ihrem epidemiologischen Status eine Maske tragen. In der Orientierungsstufe und in der Sekundarstufe II müssen die Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klassen ebenfalls Masken tragen, bis sich die Lage wieder normalisiert hat.

Die Schülerinnen und Schüler eines positiven Pools müssen nicht mehr zu Hause zu bleiben, bis das individuelle Ergebnis vorliegt, da das Tragen einer Maske vorgeschrieben ist. Für über 12-Jährige wird das Tragen einer Maske in den Schultransporten eingeführt.