Kanton Zug überholt Zürich und zahlt 2025 am meisten

Der Kanton Zug muss im kommenden Jahr im Zuge des nationalen Finanzausgleichs mehr zahlen als Zürich.

Der Kanton Zug mit rund 431 Millionen Franken ist beim Finanzausgleich am stärksten belastet. (Archivbild) - Alpha Coders

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Zuge des Finanzausgleichs 2025 muss der Kanton Zug 431 Millionen Franken zahlen.
  • Das sind 48 Millionen Franken mehr als in Zürich.
  • Bern hingegen bleibt etwas der grösste Empfänger.

Im Jahr 2025 muss der Kanton Zug den höchsten Beitrag zum nationalen Finanzausgleich leisten und überholt damit Zürich. Zug zahlt 431 Millionen Franken, 48 Millionen mehr als 2024, während Zürichs Beitrag auf 419 Millionen Franken sinkt.

Insgesamt erhöhen sich die Finanzausgleichszahlungen um 284 Millionen Franken auf 6,2 Milliarden Franken, wovon 4,2 Milliarden vom Bund stammen. Sechzehn Kantone zahlen laut «SRF» mehr oder erhalten weniger Geld, während neun Kantone weniger zahlen oder mehr erhalten.

Bern erhält mehr

Bern bleibt der grösste Empfänger mit 1,433 Milliarden Franken, was 132 Millionen mehr als im Vorjahr sind. Schaffhausen gehört nun zu den Kantonen, die zahlen müssen, nachdem es zuvor Nutzniesser war. Pro Kopf steigen die Ausgaben am meisten in Zug (351 Franken mehr).

In Schwyz sind es 185 Franken und in Basel-Stadt 148 Franken mehr. Die höchsten Pro-Kopf-Mehreinnahmen haben Neuenburg (235 Franken mehr), St. Gallen (134 Franken mehr) und Bern (121 Franken mehr).

Verordnung tritt mit 1. Januar 2025 in Kraft

Der Ressourcenausgleich, der ressourcenschwachen Kantonen helfen soll, steigt um 331 Millionen auf 4,8 Milliarden Franken. Diese Summe wird zu 60 Prozent vom Bund und zu 40 Prozent von ressourcenstarken Kantonen finanziert. Die Berechnungen basieren auf den Steuerjahren 2019 bis 2021.

Zusätzlich gibt es den Lastenausgleich, der Kantone mit besonderen Belastungen entlastet. Für 2025 beträgt der Beitrag des Bundes hierzu 911 Millionen Franken, eine Erhöhung um 11 Millionen aufgrund der Teuerung. Der Bericht wird den Kantonen zur Stellungnahme vorgelegt und die Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.