Kantonale Energiedirektoren stehen hinter CO2-Gesetz
Die kantonalen Energiedirektoren befürworten die Grenzwerte für Heizungswechsel und die Übergangsbestimmung für die Kantone.
Das Wichtigste in Kürze
- Die kantonalen Energiedirektoren sprechen sich für das CO2-Gesetz aus.
- Die CO2-Reduktion gehe Hand in Hand mit der Erzeugung von Eigenstrom.
- Dies teilte die Konferenz der Direktoren am Freitag mit.
Vor der Differenzbereinigung in der Herbstsession der Eidgenössischen Räte haben sich die kantonalen Energiedirektoren für das CO2-Gesetz ausgesprochen. Sie unterstützen die Grenzwerte für Heizungswechsel und die Übergangsbestimmung zugunsten der Kantone.
Bei den Gebäuden gehe so die CO2-Reduktion Hand in Hand mit der Effizienzsteigerung und Erzeugung von Eigenstrom. Dies teilte die Konferenz kantonaler Energiedirektoren am Freitag nach der Plenarversammlung in Neuenburg mit.
Die Grenzwerte beim Heizungswechsel ab 2023 würden den Kantonen bei der Dekarbonisierung des Gebäudesektors helfen. Dank der Übergangsbestimmung könnten Kantone die Grenzwerte bis 2026 aufschieben. Dies gilt für diejenigen, welche ihre Energiegesetzrevisionen 2023 beim Inkrafttreten des CO2-Gesetzes bereits umgesetzt haben.