Kein Sonderschutz für bundesnahe Betriebe bei Enteignungen

Der Ständerat will nach wie vor keinen Sonderschutz für bundesnahe Betriebe bei Enteignungen für den unterirdischen Gütertransport. Er hält damit an der letzten Differenz bei der entsprechenden gesetzlichen Grundlage fest. Am Dienstag ist der Nationalrat wieder am Zug.

Der Ständerat während einer Session. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat folgte am Montag mit seinem Festhalten an der Version des Bundesrates seiner vorberatenden Kommission.

Diese hatte mit 9 zu 3 Stimmen beschlossen, dass es diesen Sonderschutz nicht brauche.

Kommissionssprecher Hans Wicki (FDP/NW) bezeichnete den Zusatz des Nationalrates als unnötig. Ein solcher führe lediglich zu Auslegungsproblemen und einer Bevorzugung von bundesnahen Betrieben. Ein solches Privileg verzerre zudem den Wettbewerb.

«Gut gemeint, aber der falsche Ort», würdigte Stefan Engler (Mitte/GR) den Zusatz des Nationalrats. Die entsprechenden Abwägungen bei einer möglichen Enteignung würden von den Kantonen in der Sach- und Richtplanung vorgenommen.

Auch Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga verwies auf das Plangenehmigungsverfahren, das die Interessen des Service public schütze. «Das Enteignungsrecht ist dafür nicht der richtige Hebel», sagte sie.

Die grosse Kammer hatte in der Herbstsession mit 115 zu 69 Stimmen bei 3 Enthaltungen darauf beharrt, dass erst enteignet werden kann, wenn die Interessen des Bundes oder von bundesnahen Unternehmungen, im Wesentlichen den SBB, nicht tangiert sind. Laut Mehrheit des Ständerats führt dies zu einer Bevorteilung zum Beispiel der SBB gegenüber einer BLS oder einer Südostbahn (SOB).

Mit dem Bundesgesetz will der Bundesrat sicherstellen, dass alle Interessierten gleiche Bedingungen haben beim Zugang zu den unterirdischen Anlagen. Es regelt die Voraussetzungen, unter denen das privatwirtschaftlich aufgegleiste Projekt «Cargo sous terrain» (CST) bewilligt werden kann. Eine Mitfinanzierung durch den Bund ist nicht vorgesehen.

CST ist ein Projekt von Mobiliar, SBB, Post, Swisscom, Coop und Migros. Sie wollen einen unterirdischen dreispurigen Tunnel zwischen wichtigen Logistikzentren im Mittelland und in der Nordwestschweiz bauen. Der Vollausbau soll ein Netz von 500 Kilometern umfassen. Das Projekt kostet bis zu 35 Milliarden Franken und soll bis 2045 abgeschlossen sein.

Unbestritten blieb in den Räten, dass über die gesamte Lebensdauer hinweg eine Schweizer Eigentümermehrheit an den Anlagen sichergestellt werden muss. Das Gesetz legt weiter fest, dass alle Kunden den gleichen Zugang zu den unterirdischen Transportmöglichkeiten erhalten.

Für die Baubewilligung muss ein Plangenehmigungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Dieses Vorgehen entspricht jenem im Eisenbahngesetz.