Keine Karenzfrist für Verwaltungsratsmandate

Ehemalige Bündner Regierungsräte sollen nach dem Ausscheiden aus dem Amt weiterhin sofort Verwaltungsratsmandate übernehmen dürfen.

Verwaltung (Symbolbild) - Der Bundesrat

Ehemalige Bündner Regierungsräte sollen nach dem Ausscheiden aus dem Amt weiterhin sofort Verwaltungsratsmandate übernehmen dürfen. Die Bündner Regierung will keine Karenzfrist einführen.

Die Exekutive empfiehlt dem Parlament deshalb, einen entsprechenden Vorstoss nicht zu überweisen, wie sie am Montag mitteilte. SP-Grossrat Lukas Horrer verlangt in seiner Eingabe, eine gesetzliche Grundlage für eine Karenzfrist zur Annahme von Verwaltungsratsmandaten in Unternehmen zu schaffen.

Ehemalige Regierungsmitglieder würden ein Ruhegehalt beziehen, begründet er. Dessen Ziel sei es, die Unabhängigkeit der Regierungsmitglieder sicherzustellen. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass Freiwilligkeit an diesem Punkt nicht weiterhelfe.

Eine Karenzfrist würde es ausscheidenden Regierungsmitglieder faktisch verunmöglichen, eine angemessene neue Tätigkeit aufzunehmen, schrieb die Regierung. Der damit verbundene Eingriff in das Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit wäre erheblich. Besonders würde das verfassungsmässige Recht auf freie Wahl des Berufs und freien Zugang zu einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit eingeschränkt.