KESB soll mit Mustervorlage von Pirmin Schwander angepasst werden

Eine Mustervorlage von SVP-Nationalrat Pirmin Schwander zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (Kesb) gibt im Schwyzer Parlament zu reden.

SVP-Nationalrat Pirmin Schwander ist ein Kritiker der Kesb. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kesb-Kritiker Pirmin Schwander veröffentlichte einen Muster-Vorsorgeauftrag.
  • Damit kann bei einer Urteilsfähigkeit die Vollmacht an eine Person übertragen werden.
  • Die Schwyzer Regierung prüft nun, ob diese geändert werden muss.

Der Schwyzer SVP-Nationalrat Pirmin Schwander ist einer der bekanntesten Kritiker des Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Er ist Mit-Initiant der Volksinitiative «Eigenständiges Handeln in Familien und Unternehmen (Kindes- und Erwachsenenschutz-Initiative). Diese fordert den Einfluss der Kesb zu beschränken, um die «persönliche, rechtliche und finanzielle Freiheit zu schützen».

Schwander veröffentlicht Muster-Vorsorgeauftrag

Bereits vor drei Jahren habe Pirmin Schwander einen Muster-Vorsorgeauftrag publiziert, schreibt die «Luzerner Zeitung». Mit dem «Vorsorgeauftrag und Generalvollmacht» bestimmte die Unterzeichnenden, im Falle der Urteilsunfähigkeit eine Person, die sie umfassend vertritt. Und zwar «ohne jegliche behördlichen erwachsenenschutzmassnahmen und Weisungen der Erwachsenenschutzbehörde».

Die Regierungsrätin Petra Steimen-Rickenbacher von der FDP befasst sich mit der Vorlage von SVP-Nationalrat Pirmin Schwander. - Keystone

Der Schwyzer Regierungsrat befasse sich nun mit der Vorlage, da Schwander mit einem Inserat in der Lokalpresse darauf hinwies. Die FDP-Politikerin und Vorsteherin des Departements des Innern Petra Steimen fordere den Nationalrat auf, die Mustervorlage rechtskonform zu überarbeiten. Für Steimen geht aus dem Gesetz hervor, dass die Kesb prüfen müsse, ob die Person für die Aufgabe geeignet sei.

Vorlage zu KESB soll so bleiben

Pirmin Schwander wehrt sich jedoch und will die Vorlage nicht ändern. Seiner Meinung nach sei es selbstverständlich, dass die Kesb die Eignung der Person prüfe. Es sei hingegen keine Abklärung nötig, ob es eine besser geeignete Person gäbe.