Kritik am Tierschutz Vollzug im Thurgauer Fall Hefenhofen
Im Fall zum Quäl-Pferdezüchter von Hefenhofen haben die Thurgauer Behörden heute nach über einem Jahr den Untersuchungsbericht veröffentlicht. Er ist kritisch.
Das Wichtigste in Kürze
- Behörden und Tierschutz versagten im Fall Hefenhofen TG.
- Der Pferdequäler drohte dem Amtstierarzt sogar mit Mord.
Um 10 Uhr steht die Thurgauer Untersuchungskommission zum Fall um den Pferdezüchter U.K. (50) in Frauenfeld vor die Medien. Wie war es möglich, dass ein Mann über viele Jahre hinweg ungestört Tiere halten und quälen konnte? Die Thurgauer Behörden sind in der Vergangenheit stark in die Kritik geraten. Sie sahen sich mit dem Vorwurf konfrontiert, zu lange nichts getan zu haben. Zurecht.
Falsch entschieden
Fehleinschätzungen und Fehlentscheide auf verschiedenen Ebenen haben im Fall des Pferdequälers von Hefenhofen TG einen wirksamen Vollzug des Tierschutzes verhindert. Dies zeigt der heutige Bericht der externen Untersuchungskommission.
Ein Tierhalteverbot für den Pferdehändler wäre bereits 2007 oder 2009 angezeigt gewesen, heisst es im Bericht. Und weiter: «Nicht durchgesetzt wurde dieses, weil alle beteiligten Ämter und Stellen zwischen Deeskalation und Repression schwankten und sich um die Sicherheit der Mitarbeitenden sorgten.»
Kommissionspräsident Hanspeter Uster, ehemaliger Zuger Sicherheitsdirektor erklärt, dass das Veterinäramt ab 2007 seine Tätigkeit in Bezug auf die Kontrollen auf diesem Hof sowie in Sachen Massnahmen intensiviert habe. Man habe gesehen, dass der Tierbestand weiter wachse, obwohl es Probleme auf diesem Hof gegeben habe. Die Thurgauer Behörden hätten U.K. in dieser Sache jeodoch einfach gewähren lassen und seien nicht eingegriffen. Sechs Ämter hätten eingreifen können und vier von fünf Regierungsdepartementen seien betroffen gewesen, sagt Uster.
Im Jahr 2017 hätten Betriebskontrollen eine Zuspitzung der Zustände aufgezeigt. Der zuständige Sachverständiger, ein Mediator, habe daraufhin Alarm geschlagen. Am 8. August 2017 sei der Betrieb geräumt worden.
«Es ist auf verschiedenen Ebenen, und nicht nur beim Veterinäramt, zu Fehleinschätzungen gekommen», betonte Hanspeter Uster. Diese hätten dann auch zu Fehlentscheidungen geführt und einen wirkungsvollen Vollzug der Massnahmen auf diesem Hof verhindert. Die Tierhalteverbote seien somit nicht vollzogen worden.
Unabhängig von der Arbeit der Untersuchungskommission befasst sich auch die Justiz mit dem Fall. So wurden von Tierschutzorganisationen Strafanzeigen gegen den Thurgauer Kantonstierarzt, gegen dessen Stellvertreter sowie gegen den zuständigen Regierungsrat Walter Schönholzer (FDP) eingereicht.
Im Januar 2018 erteilte dann allerdings das Büro das Grossen Rats keine Ermächtigung für ein Strafverfahren gegen Schönholzer.
Bei den anderen Strafanzeigen liefen die Abklärungen weiter, es gebe noch keine Ergebnisse, sagt Marco Breu, Sprecher der Thurgauer Staatsanwaltschaft, gegenüber Keystone-SDA. Unter anderem warte man noch auf Unterlagen, die noch nicht freigegeben seien.