Künstliche Intelligenz hat für Schweizer Richter gewisses Potenzial

Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz kommen auch für die Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter zur Arbeitsentlastung in Betracht.

Künstliche Intelligenz ist für die Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter (SVR) ein Instrument, das mittel- und langfristig in der Rechtsprechung nützlich sein könnte. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/EDI ENGELER

Künstliche Intelligenz (KI) ist für die Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter (SVR) ein Instrument, das mittel- und langfristig in der Rechtsprechung nützlich sein könnte. Entlastet werden dürfte die Justiz dadurch aber nur in beschränktem Mass.

KI könnte etwa in Massengeschäften und als Hilfe zur Suche von Präzedenzfällen zum Einsatz kommen, sagte SVR-Präsidentin Marie-Pierre de Montmollin der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage.

Ethik-Charta von 2018 als Massstab

Es gelte auch zu beachten, dass Strafverfahren in der Regel mündlich geführt würden und das Strafmass individuell festgesetzt werde. Unter diesen Bedingungen könne KI ein Werkzeug sein im Kampf gegen die Überlastung der Justiz, so die Richterin am Neuenburger Kantonsgericht im Namen des SVR-Vorstands.

KI müsse auch den Bedingungen entsprechen, die der Europarat 2018 in einer Ethik-Charta über den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Justiz und in ihrem Umfeld festgehalten habe, so die Richterin. Der Europarat fordert etwa zertifizierte Quellen und transparente Datenverarbeitungsmethoden.