Kurz vor Wahlen: Strafverfahren gegen Wiler Stadtpräsidenten!

Katharina Lehmann
Katharina Lehmann

Wil,

Überraschung vor den Wiler Wahlen: Gegen Stadtpräsident Hans Mäder wird ein Strafverfahren wegen ungetreuer Amtsführung eröffnet.

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Der Stadtpräsident Hans Mäder von Wil könnte in rechtlichen Schwierigkeiten stecken. - Stadt Wil

Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen den Wiler Stadtpräsidenten Hans Mäder ist ein Strafverfahren eröffnet worden.
  • Ihm wird ungetreue Amtsführung im Kontext mit der E-City-App-Affäre vorgeworfen.
  • Trotz des Verfahrens plant Mäder zur Wiederwahl als Stadtpräsident anzutreten.

Kurz vor den anstehenden Wiler Wahlen hat die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen den amtierenden Stadtpräsidenten Hans Mäder eröffnet. Dies berichtet das «St. Galler Tagblatt».

Die Untersuchungen richten sich auf den Vorwurf der ungetreuen Amtsführung im Kontext mit der E-City-App-Affäre.

Konkret geht es um Gelder, die Mäder als Vorsitzender der Stadtfondsverwaltung sprach. Hinter dem berücksichtigten Projekt stand jedoch seine eigene Firma. Der Politiker hatte sich bereits letztes Jahr für das Vorgehen entschuldigt.

Zwei Anzeigen, eine Ermächtigung

Konkret tritt die Untersuchung infolge von zwei Strafanzeigen ein, die von unbekannten Wiler Privatpersonen eingereicht wurden. Allerdings hat die Anklagekammer des Kantonsgerichts nur eine der zwei Anzeigen als Basis für das Strafverfahren zugelassen.

Trotz des zugelassenen Verfahrens bleibt Hans Mäder zuversichtlich. In ersten Reaktionen erklärte er gegenüber der Zeitung: «Natürlich ist es unschön, dass nun ein Strafverfahren zugelassen wurde. Aber ich bin weiter überzeugt, nichts strafrechtlich Relevantes getan zu haben.»

Voruntersuchung fokussiert auf ungetreue Amtsführung

Die erste Phase der Untersuchung konzentriert sich vordergründig auf den Vorwurf der ungetreuen Amtsführung und lässt dabei Anschuldigungen des Amtsmissbrauchs oder der Veruntreuung ausser Acht. Ein Silberstreif am Horizont für Mäder, der diesen Umstand als kleine Genugtuung verbucht.

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Für eine Verurteilung wegen ungetreuer Amtsführung muss dem Beschuldigten Vorsatz nachgewiesen werden. Sollte dieser Fall eintreten, könnte das Offizialdelikt mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Mäder hingegen sieht das Verfahren als Chance zur definitiven Klärung der Angelegenheit und erklärte: «Es kann für mich auch ein Vorteil sein, dass nun wirklich alles auf den Tisch kommt.»

Wahlkampf trotz juristischer Herausforderungen

Ebenso unklar ist, welchen Einfluss das Strafverfahren auf Mäders Wahlkampf haben wird. Er plant laut eigenen Aussagen, am 22. September zur Wiederwahl als Stadtpräsident anzutreten. Er sei es den Bürgern von Wil schuldig, nicht aufzugeben, erklärte er.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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