Kurzarbeit: Nachzahlungen könnten bis 2,1 Milliarden Franken kosten
Die Nachzahlungen für die Kurzarbeitsentschädigungen könnten den Bund bis zu 2,1 Milliarden Franken kosten. Beantragt werden können diese aber noch nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Nachzahlungen für die Kurzarbeitsentschädigung könnten bis zu 2,1 Milliarden kosten.
- Die Unternehmen, die diese beantragen können, sollen vom Seco Ende Mai informiert werden.
Betriebe, die in den Pandemiejahren 2020 und 2021 nach einem summarischen Verfahren Kurzarbeitsentschädigung bezogen haben, können Nachzahlungen beantragen. Grundlage dafür ist ein Bundesgerichtsurteil vom vergangenen Jahr. Die Nachzahlungen könnten sich auf bis zu 2,1 Milliarden Franken belaufen.
Das schreibt die Finanzdelegation (FinDel) beider Räte in ihrem am Montag veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2021; sie stützte sich auf Angaben des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco). Die Delegation aus den Finanzkommissionen von beiden Räten hatte sich über die Folgen des Bundesgerichtsurteils vom November informieren lassen.
Gemäss dem Urteil müssen bei der nach summarischer Abrechnung gewährten Entschädigung für Angestellte mit Monatslohn auch Ferien- und Feiertage eingerechnet werden. Seit Januar 2022 wird diese Vorgabe berücksichtigt, wie der Bundesrat im März bekannt gab.
Beantragung der Nachzahlungen noch nicht möglich
Allerdings können die Unternehmen die Nachzahlungen noch nicht beantragen. Nach Angaben des Bundesrates werden sie voraussichtlich Ende Mai direkt vom Seco informiert, wie und ab wann Anträge eingereicht werden können.
Die FinDel legt grossen Wert darauf, dass anspruchsberechtigte Betriebe nicht überentschädigt werden, wie sie schreibt. Bezogene kantonale À-fonds-perdu-Härtefallhilfen müssten bei der Rückerstattung mitberücksichtigt werden.
Es sei möglich, dass durch die Nachzahlungen für die Kurzarbeit Ansprüche auf andere Covid-Hilfen kleiner würden, schrieb im März auch der Bundesrat.