Lehrerin schlägt Schüler (10) – Familie fordert Europa-Park-Trip
Eine Lehrerin im Bezirk Zofingen schlug einen ihrer Schüler. Dafür landete sie vor Gericht – und sah sich einer ungewöhnlichen Genugtuungsforderung gegenüber.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Lehrerin im Bezirk Zofingen schlug einem 10-jährigen Schüler ins Gesicht.
- Vonseiten der Lehrperson wurde jegliche Absicht abgestritten.
- Die Eltern forderten vor Gericht Geld für eine Reise in den Europa-Park – als Genugtuung.
- Daraus wurde jedoch nichts: Wegen eines Formfehlers wurde das Verfahren sogar eingestellt.
Weil sie ihren Sohn geschlagen hat, forderten die Eltern eines 10-Jährigen von einer Lehrerin als Genugtuung die Finanzierung eines Europa-Park-Trips. 1000 Franken sollte sie bezahlen für den Familienausflug. So berichtet es das «Zofinger Tagblatt».
Vor dem Bezirksgericht Zofingen wurde der Fall nun verhandelt. Die Lehrerin sprach von einer Reflexhandlung und stritt jegliche Absicht ab. Die Anklage hingegen warf der Frau Vorsatz vor.
Von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm war die Lehrerin zuvor bereits für schuldig befunden worden. Sie verurteilte die Frau zu einer bedingten Geldstrafe von 14'000 Franken und einer Busse von 3600 Franken. Die Lehrerin ging dagegen vor, womit die Sache vor Gericht landete.
Junge liess nicht von Mitschüler ab – und kassierte Ohrfeige
Der Vorfall hatte sich im März ereignet. Der Junge hatte sich mit einem Mitschüler gezofft, die Lehrerin ging dazwischen. Dabei soll sie den Jungen so stark im Gesicht erwischt haben, dass er unter anderem eine Jochbeinprellung erlitt.
Dass es zu dem Zwischenfall kam, bestritt laut der Zeitung keiner der Beteiligten. Jedoch gingen die Auffassungen über den Ablauf auseinander.
Die Lehrerin gab an, dass der Junge auch nach Aufforderung nicht von dem anderen Jungen abgelassen haben soll. Er griff demnach in den Rucksack des Mitschülers, sagte die Beschuldigte aus. Ein plötzliches Geräusch beziehungsweise der Reflex infolge dieses Geräusches habe dann zu der Ohrfeige geführt.
Gericht stellt Verfahren wegen formalem Fehler ein
Der Junge selbst gab an, nach dem Vorfall traumatisiert gewesen zu sein. Die Klasse habe er aber dennoch nicht wechseln wollen – obwohl es sich bei der Lehrerin um seine Klassenlehrerin handelte.
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Zu einer Bestätigung der Bestrafung für die Lehrerin kam es letzten Endes vor Gericht nicht. Sie muss also weder die zuvor von der Staatsanwaltschaft verhängte Strafe noch einen Ausflug in den Europa-Park zahlen.
Das Verfahren wurde wegen eines formalen Fehlers vonseiten der Anklage eingestellt. Wie das «Zofinger Tagblatt» schreibt, fehlte eine Unterschrift auf einem entscheidenden Papier.