Luzerner Staatsanwältin: Vorgehen war skrupellos

Am Dienstag findet in Luzern der zweite Tag des Prozesses gegen einen Mann statt. Er soll seine Freundin auf brutale Weise umgebracht haben.

Das Kriminalgericht Luzern befasst sich mit einem brutalen Tötungsdelikt. (Symbolbild) - keystone

Am Luzerner Kriminalgericht hat heute (Dienstag) der zweite Tag des Prozesses gegen einen Mann begonnen, der sich wegen mutmasslichen Mordes an seiner Freundin verantworten muss. Er soll ihr rund 65 Messerstiche am ganzen Körper zugefügt haben.

Der zweite Prozesstag startete mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwältin beschrieb das Verhalten und die «totale Empathielosigkeit» des Beschuldigten nach der Tat als grausam.

Er habe unter anderem die Wohnung und die Tatwaffe gereinigt und die Leiche seiner Partnerin in eine Kartonschachtel verpackt. Zwei Tage später antwortete er auf die besorgten Nachrichten der Angehörigen des Opfers, dass sie an jenem Morgen zum Flughafen gefahren sei.

Staatsanwältin: Kontrollbedürfnis führte zur Tat

Die Staatsanwältin betonte, dass der Beschuldigte im Laufe der Untersuchung seine Partnerin fortwährend diskreditiert, sich selber aber immer in einem positiven Licht dargestellt habe. Er habe sich selbst als vorbildlich und positiv beschrieben.

Der Beschuldigte habe es vermieden, seiner Partnerin mitzuteilen, dass er die Reise nach Honduras zu ihren Eltern nicht mit ihr antreten wollte. Dies aufgrund von finanziellen Problemen, seiner Long-Covid-Erkrankung und der Wirkung einer Reise auf seinen Arbeitgeber. Denn vor der Tat war der Beschuldigte für 44 Tage krankgeschrieben.

Als Motiv nannte die Staatsanwältin das Kontrollbedürfnis des Beschuldigten. Am Abreisetag hätte er realisiert, dass seine Partnerin auch ohne ihn nach Honduras reisen würde. Aufgrund seiner besitzergreifenden Natur sei er wütend geworden und hätte im Versuch sie in seinem Machtbereich zu halten, angegriffen.

Ein Gerichtsaal. (Symbolbild) - Pixabay

Weiter hob die Anwältin hervor, dass der Beschuldigte zu keiner Zeit Reue oder Einsicht zeigte. Er habe das Delikt bagatellisiert, indem er stets bemüht war, es als tragischen Unfall darzustellen. Auch habe er nur Mitleid für sich selber aufgebracht und nicht für das Opfer sowie deren drei hinterbliebenen Kinder.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe mit einer ambulanten strafvollzugsbegleitenden Therapiemassnahme. Zum Schluss ihres Plädoyers zitierte sie eine kritische Aussage des Beschuldigten. Nämlich dass sein einziger Fehler gewesen sei, sich auf eine Beziehung mit einer solch gewaltbereiten Latina eingelassen zu haben.

Verteidiger: Opfer neigte zur Gewalt

Der Verteidiger des Beschuldigten betitelte in seinem Plädoyer die Geschichte der Staatsanwaltschaft als «absolut falsch». Die Geschichte über einen manipulativen Mann, der fürchtet die Kontrolle über seine Partnerin zu verlieren, lasse sich gut erzählen und höre sich nachvollziehbar an, entspreche aber nicht den Tatsachen.

Sein Klient sei immer damit einverstanden gewesen, dass seine Partnerin nach Honduras zu ihren Eltern fliegen würde. Diese habe jedoch nicht akzeptieren können, alleine fliegen zu müssen. Sie habe ohne Absprache Flugtickets für beide gebucht und dem Beschuldigten mehrfach Druck gemacht, sie zu begleiten.

Sie habe seine Long-Covid-Erkrankung als Hinderungsgrund für eine Reise nicht akzeptieren können. Als sie am Tatmorgen realisiert habe, dass dieser die Reise nicht mit ihr antreten würde, habe sie einen Streit begonnen und ihn mit dem Messer angegriffen.

Der Verteidiger beschrieb sie als «enorm aufbrausende Persönlichkeit». Bei kleinsten Streitigkeiten habe sie seinem Mandanten Ultimaten gestellt und ihn zusammengestaucht. Bereits vergangene Beziehungen seien konfliktbelastet und von Machtkämpfen geprägt gewesen. Er attestierte dem Opfer eine nachgewiesene Gewaltneigung.

Seinen Mandaten dagegen bezeichnete er als nicht gewaltbereit und friedliebende Persönlichkeit. Dies werde untermalt durch verschiedene Konflikte in der Vollzugsanstalt sowie in seinem Privatleben, in denen er ruhig und ohne Gewalt reagiert habe.