Mann muss sich in Luzern wegen Mordes an Ehefrau verantworten

Vor dem Kriminalgericht in Luzern muss sich heute ein Mann wegen des mutmasslichen Mordes an seiner Ehefrau verantworten.

Der Angeklagte muss sich vor dem Kriminalgericht Luzern verantworten. - Keystone

Ein 53-jähriger Mann aus Serbien muss sich heute (Dienstag) wegen des mutmasslichen Mordes an seiner Ehefrau vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. Er soll diese im Juni 2020 in ihrer gemeinsamen Wohnung erstochen haben.

Sieben Mal habe der Beschuldigte mit einem Küchenmesser auf den Hals, acht Mal auf den Brustkorb des Opfers eingestochen, heisst es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vom Dienstag. Davor soll er auf sie eingeschlagen und sie gewürgt haben.

Als Motiv werden die wiederkehrende Streitereien betreffend des Scheidungswunsches des Opfers und der damit einhergehenden güterrechtlichen Folgen genannt. Auch führten beide Ehepartner Affären, welche zu Streit führten. Als der Beschuldigte ein paar Tage vor der Tat entdeckte, dass seine Frau dabei war, auszuziehen und realisierte, dass es tatsächlich zur Scheidung kommen würde, eskalierte die Situation.

Mehrfache Veruntreuung beschuldigt

Der Mann wird auch der mehrfachen Veruntreuung beschuldigt. Er soll im Vorlauf an die Tat dem Opfer insgesamt rund 60'000 Franken von dessen Konto entwendet haben. In der Absicht, die güterrechtlichen Ansprüche seiner Frau zu schmälern, hob er auch auf seinen eigenen Konten 432'000 Franken ab und versteckte das Geld.

Als seine Ehefrau bemerkte, dass der Beschuldigte das in der Ehe erworbene Geld beiseiteschuf, leitete diese rechtliche Schritte ein. Folglich gab er ihr 20'000 Franken in bar zurück, das restliche Geld blieb aber weiter verschwunden.

Laut Anklageschrift wird eine lebenslängliche Freiheitsstrafe sowie einen Landesverweis von 15 Jahren gefordert. Der Beschuldigte gebe die Tötung seiner Ehefrau grundsätzlich zu, sage aber auch, dass das Opfer ihn provoziert hätte, um einen körperlichen Angriff auszulösen, damit sie schliesslich die Polizei rufen konnte.